Was tun bei einer Verhaftung / Festnahme
Die meisten Menschen werden das unschöne Erlebnis einer Verhaftung nur aus dem Fernsehen kennen, da sie Zeit ihres Lebens nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Für diejenigen Menschen, die dann doch eine Verhaftung erleben müssen, ist die Situation zumeist völlig neu und in aller Regel auch mit einem Gefühl der „Überrumpelung“ verbunden. Obgleich der allgemeine Ratschlag, dass in dieser Situation ein kühler Kopf bewahrt werden soll, sehr simpel klingt, so sieht die Realität nicht selten gänzlich anders aus. Die wenigsten Menschen können in einer derartigen Situation Ruhe bewahren.
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Der Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wenn sich die verhaftete Person regelrecht tatkräftig gegen die Verhaftungsmaßnahme der Polizeibeamten zur Wehr setzt, droht eine weitergehende Anzeige. Der Vorwurf „Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten“ hat seine gesetzliche Grundlage in dem § 113 Strafgesetzbuch (StGB) und kann die Beleidigung sowie auch die Körperverletzung beinhalten. In der gängigen Praxis sind Polizeibeamte bei einer Verhaftungsmaßnahme, die eine Person zum ersten Mal trifft, recht verständnisvoll und auch nicht übermäßig hart. Sollte diejenige Person, gegen welche ein Verhaftungsbefehl vorliegt, jedoch Widerstand zeigen sind die Polizeibeamten zu einer „härteren Gangart“ regelrecht gezwungen. Es gibt zudem auch Polizeibeamte, deren Dienstführung bereits von einer gewissen Härte geprägt ist. Gerade diejenigen Polizeibeamten sind in der Regel im Fall eines Widerstands auch nicht zaghaft, eine entsprechende Anzeige wegen Widerstands gegen die Vollstreckungsbeamten zu fertigen.
Im Fall des Falles steht für gewöhnlich Aussage gegen Aussage im Raum. In der gängigen Praxis geht eine derartige Konstellation für diejenige Person, welche Widerstand[…]