Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wie verhalte ich mich bei einer Verhaftung?

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Was tun bei einer Verhaftung / Festnahme
Die meisten Menschen werden das unschöne Erlebnis einer Verhaftung nur aus dem Fernsehen kennen, da sie Zeit ihres Lebens nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Für diejenigen Menschen, die dann doch eine Verhaftung erleben müssen, ist die Situation zumeist völlig neu und in aller Regel auch mit einem Gefühl der „Überrumpelung“ verbunden. Obgleich der allgemeine Ratschlag, dass in dieser Situation ein kühler Kopf bewahrt werden soll, sehr simpel klingt, so sieht die Realität nicht selten gänzlich anders aus. Die wenigsten Menschen können in einer derartigen Situation Ruhe bewahren.

Unabhängig von dem Umstand, ob der Grund der Verhaftung bekannt ist oder nicht, so ist die wichtigste Maßnahme überhaupt die Ruhe! Auf gar keinen Fall sollte die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt irgendeine Form des Widerstandes gegen die Verhaftung leisten, da dies die ohnehin schon schlimme Situation der Verhaftung noch zusätzlich verschlimmert!

Symbolfoto: Von mattomedia KG/Shutterstock.com
Der Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wenn sich die verhaftete Person regelrecht tatkräftig gegen die Verhaftungsmaßnahme der Polizeibeamten zur Wehr setzt, droht eine weitergehende Anzeige. Der Vorwurf „Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten“ hat seine gesetzliche Grundlage in dem § 113 Strafgesetzbuch (StGB) und kann die Beleidigung sowie auch die Körperverletzung beinhalten. In der gängigen Praxis sind Polizeibeamte bei einer Verhaftungsmaßnahme, die eine Person zum ersten Mal trifft, recht verständnisvoll und auch nicht übermäßig hart. Sollte diejenige Person, gegen welche ein Verhaftungsbefehl vorliegt, jedoch Widerstand zeigen sind die Polizeibeamten zu einer „härteren Gangart“ regelrecht gezwungen. Es gibt zudem auch Polizeibeamte, deren Dienstführung bereits von einer gewissen Härte geprägt ist. Gerade diejenigen Polizeibeamten sind in der Regel im Fall eines Widerstands auch nicht zaghaft, eine entsprechende Anzeige wegen Widerstands gegen die Vollstreckungsbeamten zu fertigen.

Im Fall des Falles steht für gewöhnlich Aussage gegen Aussage im Raum. In der gängigen Praxis geht eine derartige Konstellation für diejenige Person, welche Widerstand[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv