Straftatbestand der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 und 6 InsO
Das Insolvenzverfahren ist zweifelsohne kein Schritt, den ein Unternehmer gern geht. Neben dem beruflichen Scheitern, aus welchen Gründen auch immer dieses Scheitern zustande kam, gibt es für den Unternehmer im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine wahre Vielzahl von Dingen, die beachtet werden wollen. Auch die Gefahr von sogenannten Insolvenzstraftaten besteht und ein wesentlicher Aspekt dieser Insolvenzstraftaten ist die Insolvenzverschleppung. Kaum ein Unternehmer beschäftigt sich zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit mit dem Gedanken, dass die Insolvenz irgendwann einmal drohen könnte. Ist es dann jedoch soweit ist es auch wichtig zu wissen, was genau sich hinter der Insolvenzverschleppung verbirgt und welche Konsequenzen drohen können.
Die Insolvenzverschleppung gehört zu denjenigen Tatvorwürfen, welche in einem derartigen Verfahren am häufigsten zum Tatgegenstand werden. Dieser Vorwurf wird dann gegenüber den Gesellschaftern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder gegen den zuständigen Geschäftsführer der Gesellschaft bzw. des Unternehmens gerichtet. Nicht selten verbirgt sich hinter der Handlungsweise des Geschäftsführers oder der Gesellschafter nicht einmal eine böswillige Absicht. In der Regel versuchen die Gesellschafter bzw. der Geschäftsführer lediglich, das Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz wirtschaftlich wieder in die richtigen Bahnen zu lenken bzw. das Unternehmen oder die Gesellschaft irgendwie zu retten. Diese gute Absicht jedoch wird seitens des Gesetzgebers nicht etwa honoriert, sonde[…]