OLG München – Az.: 24 U 619/10 – Urteil vom 09.06.2011
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 26.08.2010, Az. 23 O 2128/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.178,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.12.2009 zu bezahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin verpflichtet ist, auch über die von ihr anerkannte Haftungsquote von 2/3 hinaus sämtliche übergangsfähige Leistungen zu ersetzen, die die Klägerin ab Klageerhebung gegenüber dem Versicherten W. geb. am …1973, nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Unfallereignis vom 09.03.2003 zu erbringen hatte und hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in Bayern mit der am 21.12.2009 zugestellten Klage gemäß § 116 SGB X auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherten W. gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des B. aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 09.03.2003 gegen 22.00 Uhr auf der BAB A 96 zwischen Bad Wörishofen und Mindelheim in Fahrtrichtung Lindau geltend. Die Klägerin erbringt diese Leistungen aufgrund der gesetzlichen Unfallversicherung von W. als Unfallhelfer gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII.
Kurz vor dem streitgegenständlichen Unfall hatte der Pkw-Fahrer Mi. mit seinem Pkw Renault den von Mö. gefahrenen Pkw überholt und befand sich bereits wieder auf der rechten Fahrspur. Da eine Gruppe von etwa 5 Wildschweinen von rechts kommend die Fahrbahn überquerte, versuchte Herr Mi. auszuweichen, […]