Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Lkw-Kaufvertrag – Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG München I – Az.: 12 O 3387/11 – Urteil vom 10.06.2011

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger -ein Verein – begehrt Rückabwicklung eines LKW- Kaufvertrages von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der Verkäuferin.

Der Kläger bestellte am 04.20.2008 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der …, einen LKW A… (vgl. Bestellung Anl. K 1) zu einem Bruttokaufpreis von € 67.116,00 (vgl. Rechnung Anl. K2) abzüglich eines Nachlasses von € 2013,48 (Anl. K 3), also zu einem Preis von € 65.102,52. Geliefert wurde der LKW am 04.11.2008.

Einbezogen in den Kaufvertrag wurden die AGB der Verkäuferin (Anl. B 2), in denen es unter VII 2. heißt:

„Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren abweichend vom Gesetz in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Diese verkürzte Verjährung gilt nicht in Fällen ….“.

Symbolfoto: Von Vitpho/Shutterstock.com

Im Dezember 2008 traten folgende Mängel (die Mängel a, c, d sind streitig) auf: a) Hydraulikzylinder rechts ölt, b) ABS-Kontrolllämpchen leuchten, c) Kraftstofftank-Kontrolllämpchen leuchten, d) Nebenantriebsschalter defekt, e) Schaltung schwergängig, f) Kupplungspedal bleibt hängen, g) Bremse verliert über Nacht Luft.

Durch eine Nachbesserung im März 2009 konnte nicht allen Beanstandungen abgeholfen werden. Nach Behauptung des Klägers waren auch nach einem weiteren Versuch in L… der Druckverlust der Bremse und das zeitweilige Aufleuchten der ABS-Kontrollleuchte noch nicht beseitigt (vgl. auch Anwaltsschreiben vom 19.06.2009 Anl. K 8).

Am 13.07.2009 wurde das Fahrzeug dann in reparierten dem Kläger übergeben.

Mit Anwaltsschreiben vom 16.03.2010 (Anl. K 9) rügte der Kläger weitere Mängel und forderte zur Nachbesserung auf.

Mit Anwaltsschreiben vom 20.04.2010 (Anl. K 10) erklärte der Kläger den Rücktritt vom Vertrag.

Der Kläger trägt vor:

Bereits im März 2010 seien wieder erhebliche neue Mängel aufgetreten, so seien der Fahrtenschreiber, die Hupe und die Wischwasserpumpe ausgefallen, und der A[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv