Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbotverhängung  – Tenorierung bei Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

AG Pößneck – Az.: 620 Js 33008/10 – 1 OWi – Beschluss vom 13.07.2011

1. Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 78 km/h eine Geldbuße von 680,– EUR festgesetzt.

2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Von dem Fahrverbot sind ausdrücklich ausgenommen Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1E und CE.

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft dieser Entscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Gründe
Von einer ausführlichen schriftlichen Begründung des Beschlusses wird mit Einverständnis aller Beteiligten gemäß § 72 Abs. 6 OWiG abgesehen.

Hinsichtlich des Tatvorwurfes wird auf den Bußgeldbescheid vom 02.07.2010 verwiesen.

Angewendete Vorschriften: §§ 24, 25 StVG; 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO; §§ 1 Abs. 1 u. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BkatV; lfd. Nr. 11.3.10 Bkat.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv