Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Leistungsausschluss bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

LG Aachen – Az.: 9 O 166/11 – Urteil vom 15.07.2011

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Zwischen den Parteien besteht ein privater Unfallversicherungsvertrag (Versicherungs-Nr.: XXX), der mit Nachtrag zum 01.05.2008 im Falle der Invalidität eine monatliche Unfall-Rente von 787,39 EUR vorsieht. Dem Vertrag zugrunde liegen die B-AUB 97. Darin heißt es u.a.

“ …

§ 1 Der Versicherungsfall

III. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillige eine Gesundheitsschädigung erleidet.

§ 2 Ausschlüsse

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen

IV. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig wodurch diese verursacht sind

… “

Der Kläger ist Lokführer bei der E. Am 09.06.2009 stürzte sich eine Frau in suizidaler Absicht mit ihrem Kind vor den vom Kläger geführten Zug. Mutter und Kind kamen zu Tode.

Der Kläger meldete den Vorfall umgehend bei der Beklagten. Vom 03.02.2010 bis zum 31.03.2010 befand er sich in stationärer Behandlung in der I Klinik E, einer Fachklinik für Psychotraumatologie. Ausweislich des ärztlichen Berichts vom 07.04.2010 wurden u.a. eine posttraumatische Belastungsstörung, eine mittelgradige depressive Episode und eine Angststörung diagnostiziert. Diese Diagnose wurde von einem weiteren Arzt am 28.10.2010 gegenüber dem Versorgungsamt der T B bestätigt und durch muskuläre Beschwerden im HWS-Bereich ergänzt. Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs hoben die Ärzte der I Klinik E hervor:

„Zur Einschätzung der Kausalfrage konnte festgestellt werden, dass das von dem Patienten beklagte Beschwerdebild dem für die Posttraumatische Belastungsstörung charakteristischen Symptombild entspricht. ( … ) Aus therapeutischer Sicht ist die von uns hier vorliegende Gesundheitsstörung von Herr T L1 daher eindeutig kausal auf den o.g. Überfall zurückführbar.“

In einem ärztlichen Gutachten für die Bundesagentur für Arbeit vom 05.01.2011 wurde des Weiteren festgestellt, dass der Kläger voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sein werde, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden täglich nachzugehen. Mit Abhilfebescheid vom 20.07.2010 wurde durch die T B ein Grad der Behinderung von 40 bescheinig[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv