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Was bedeutet Rechtsfrieden im Strafrecht?

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein moderner Rechtsstaat, in welchem der Frieden durch eine gute gesetzliche Basis gewahrt wird. Durch Frieden lässt sich die Sicherheit und Ordnung des Staates sowie der Bürger aufrechterhalten, weshalb dieser Frieden durch die verschiedensten Methoden erreicht wird. Es ist daher nicht verwunderlich, dass auch der Gesetzgeber im Bereich der Justiz den Begriff „Frieden“ kennt und ihn im Zusammenhang mit dem Rechtsfrieden verwendet. Der Rechtsfrieden darf zwar nicht mit dem herkömmlichen Begriff des Friedens verwechselt werden, er beruht jedoch im Grunde genommen auf dem gleichen Prinzip.

Wird ein Mensch mit dem Begriff „Frieden“ konfrontiert, so geht damit die Vorstellung einher, dass nach einem kriegerischen bzw. gewaltsamen Konflikt zwischen zwei Parteien der Streit beigelegt wird. Die Waffen schweigen und beide Konfliktparteien können damit beginnen, die negativen Folgen des Konflikts zu beseitigen bzw. einen Wiederaufbau zu betreiben. Im gesetzlichen Kontext ist der Begriff „Rechtsfrieden“ zwar durchaus mit diesem Beispiel vergleichbar, allerdings ging zuvor natürlich kein gewaltsamer Konflikt voraus.

Symbolfoto: Von Amnaj Khetsamtip/Shutterstock.com
Welcher Zustand wird mit dem Begriff „Rechtsfrieden“ beschrieben?
Mit dem juristischen Begriff „Rechtsfrieden“ wird allgemeinhin ein Zustand beschrieben, in welchem für die Beilegung möglicher rechtlicher Konflikte das Gericht nicht in Anspruch werden kann, da den Anforderungen von der Rechtsordnung im Zusammenhang mit der Beilegung des Streits bereits Genüge getan wurde. Der Unterschied zwischen dem herkömmlichen Begriff des „Friedens“ und dem juristischen Begriff „Rechtsfrieden“ liegt in dem Umstand, dass für den Rechtsfrieden nicht automatisch zuvor ein Konflikt entstanden sein muss. Es ist auch möglich, den Rechtsfrieden ohne vorherigen Konflikt wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.

Der Begriff „Rechtsfrieden“ basiert auf dem Grundsatz des Gewaltmonopols, welches ein moderner Rechtsstaat für sich in Anspruch nimmt. Aus diesem Anspruch heraus ergeht jedoch auch die Verpflichtung des Staates, seine Bürger effektiv rechtlich zu schützen und eine entsprechende „Waffengleichheit“ vor dem Gesetz für alle Bürger zu gewährleisten. Dies ist ebenfalls[…]


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