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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umfang des Schadensersatzanspruchs des Bauherrn bei Drittschadensliquidation

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OLG München – Az.: 9 U 1027/11 Bau – Urteil vom 16.08.2011

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 01.02.2011, Az.: 5 O 23887/06, wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 152.505,02 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.02.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 5 OH 21549/03) tragen die Klägerin 2/5 und der Beklagte 3/5. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin zu 2/5, im Übrigen tragen die Nebenintervenienten die Kosten selbst.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil für die Klägerin aus Ziff. I und III insgesamt vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils durch ihn zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil für den Beklagten aus Ziff. III insgesamt vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils durch ihn zu vollstreckenden Betrages.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 257.700,– festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf restlichen Werklohn in Anspruch, dessen Höhe rechnerisch unstreitig ist. Der Beklagte verteidigt sich mit Gegenansprüchen auf Grund eines Wasserschadens, mit denen er die Aufrechnung erklärt hat.

In den Jahren 2002/2003 ließ der Beklagte als Bauherr auf dem ehemaligen Gelände der … den Neubau der … (Lehrgebäude und Zentrale Einrichtungen) errichten. Das Bauvorhaben besteht aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude (sog. … das sich in Ost-West-Richtung erstreckt und mit einem ca. 140 m langen und 10 m breiten Flachdach gedeckt ist. Dem … sind an der Nordseite sechs Gebäudeerweiterungen (sog. … angegliedert. Das Hauptgebäude verfügt über seitliche Fenster und ein schmales Lichtband mit einer Oberlichtkonstruktion im Dachbereich, das sich fast über die gesamte Gebäudelänge erstreckt (siehe Gutachten des Sachverständigen … vom 08.10.2004, Bd. 3, Anlagenseite 01). Das Gebäude wurde al[…]


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