Krankheitsbedingte Kündigung während einer betrieblichen Eingliederung
Es ist für den Menschen nicht ungewöhnlich, dass er von Zeit zu Zeit mal unter einer Erkrankung leidet und aufgrund dieser Erkrankung der Arbeit fern bleibt. Viele Arbeitnehmer fürchten jedoch, dass sie aufgrund der Erkrankungsphasen ihre berufliche Anstellung durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers verlieren. Diese Angst ist zwar nicht gänzlich unberechtigt, allerdings müssen vor der Kündigung einige Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erfolgen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme ist die sogenannte Wiedereingliederung, die aufgrund von langfristigen Erkrankungen des Arbeitnehmers erfolgt. Diese Maßnahme ist durchaus sinnvoll, sie bringt jedoch ihrerseits wiederum Fragen mit sich. Eine gute Frage ist beispielsweise, wenn durch den Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederung erfolgt.
Es geschieht nicht selten, dass ein Arbeitgeber die krankheitsbedingte Kündigung ausspricht. Eine derartige Kündigung ist jedoch nicht immer auch wirklich rechtlich zulässig, da der Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung der Kündigung nachweisen muss!
Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund einer Langzeiterkrankung kündigen, sollte er vor Ausspruch der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement Verfahren anbieten. Symbolfoto: Von zhu difeng /Shutterstock.com
Drei Stufen müssen absolviert werden
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Thematik bereits in der Vergangenheit befasst und dabei festgelegt, dass eine soziale Rechtfertigung von einer Kündigung aufgrund Erkrankungen des Arbeitnehmers zunächst in drei Stufen geprüft werden muss:
Stufe 1: Prüfung der gesundheitlichen Prognosen
Stufe 2: Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen aus betrieblicher Sicht auf der Grundlage der Prognosen
Stufe 3: die Abwägung der Interessen
Eine krankheitsbedingte Kündigung gilt nur dann als sozial gerechtfertigt, wenn die Prognose im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeitsdauer des Arbeitnehmers negativ ausfällt. Ein arb[…]