Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Girovertragskündigung/Sparvertragskündigung durch Mitglieder einer Erbengemeinschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 13 U 56/10 – Urteil vom 24.08.2011

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. April 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam – 8 O 550/09 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn die Kläger vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Gründe
I.

Die Kläger sind Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft nach der am … in … verstorbenen L. (nachfolgend Erblasserin). Ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 11.06.2008 (6 VI 337/05) sind die Kläger zu Ziffer 1. bis Ziffer 3. Miterben zu je ¼ und die vormaligen Kläger Ziffer zu 4. bis Ziffer 10. Miterben zu je 1/32 der Erblasserin geworden. Einer der Miterben zu 1/32, J. R., ist am … verstorben. Ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Marienberg vom 11.06.2008 (VI 0180/09) ist C. R. Erbin des J. R. geworden.

Die Erblasserin unterhielt zu ihren Lebzeiten bei der Beklagten ein Girokonto Nr. … (alt: …) und ein Sparkonto Nr. … (alt: …). Das Guthaben auf dem Girokonto wird nicht verzinst, dasjenige auf dem Sparkonto unterliegt derzeit einer Verzinsung von 0,5 % p.a.. Die Guthaben beider Konten betrugen am Jahresende nach dem Sterbedatum der Erblasserin – also zum Jahresende 2003 – inklusive der Zinsen insgesamt 31.716,00 €.

Ursprünglich hatten alle 10 Kläger die Klage erhoben. Mit Schriftsatz vom 26.02.2010 haben die Kläger zu Ziffer 4. bis Ziffer 10. die Klage zurückgenommen.

Mit von den drei verbliebenen Klägern gefasstem Beschluss vom 04.12.2009 beschloss die Erbengemeinschaft die Beendigung der Geschäftsverbindung zur Beklagten und die Beauftragung des Klägervertreters, der mit Schreiben vom 04.12.2009 die Kündigung der Geschäftsbeziehung der Erbengemeinschaft zur Beklagten erklärte und die Auszahlung des Gutachtens geltend machte. Mit weiterem Beschluss vom 20.02.2010 wiederholte die Versammlung der Erbengemeinschaft mit den Stimmen der drei Kläger die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten betreffend die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Beklagten sowie die Prozessführung.

Die Kläger zu Ziffer 1. bis Ziffer 3. begehren die Kündigung der Konten bei der Beklagten, um bei einem anderen Geldinstitut zu einer Verzinsung gleich bzw. über dem Kaufk[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv