Maßstab & Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts/Kindesunterhalts
Direkt zur Unterhaltstabelle 2020 springen >>
Hinweis: Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2021
Wenn es um den Bund der Ehe geht heisst es so schön, dass das, was Gott zusammengefügt hat, durch den Menschen nicht geschieden werden sollte. Bedauerlicherweise ist dies leider nur ein frommer Spruch, denn immer mehr Ehen werden geschieden. Dies ist jedoch nicht neu, denn seit vielen Jahrzehnten gibt es sowohl Ehen als auch Scheidungen. Wenn die Scheidung nur die Frau und den Mann betrifft, ist der Scheidungsprozess in der Regel recht unkompliziert. Sind jedoch Kinder aus der Ehe heraus erwachsen, so wird es schon ein Stück weit komplizierter. In der Regel verbleiben die Kinder bei der Mutter, sodass der Mann unterhaltspflichtig wird.
Über die Höhe des Unterhaltes wird seit jeher gestritten, allerdings gibt es mit der Düsseldorfer Tabelle einen guten Maßstab dahingehend, was von der unterhaltsschuldenden Person gezahlt werden muss.
[toc]
Symbolfoto: Von Pusteflower9024/Shutterstock.comDie Düsseldorfer Tabelle wurde bereits 1962 von dem Oberlandesgericht Düsseldorf ins Leben gerufen und hat dementsprechend schon seit mehr als 50 Jahren einen Maßstabscharakter für die Kindesunterhaltsberechnung. Vor der Einführung der Düsseldorfer Tabelle gab es das Problem, dass sehr häufig dahingehend gestritten wurde, welchen Unterhaltsbedarf es bei den Kindern gab und wieviel die unterhaltsschuldende Person überhaupt zahlen kann. Obgleich die Unterhaltstabelle selbst keinerlei Gesetzescharakter hat, so wird sie von den zuständigen Gerichten bei der Unterhaltsfrage zur Bemessung der Unterhaltshöhe herangezogen. Es handelt sich bei der Düsseldorfer Tabelle nicht um eine starre Maßstabstabelle, sondern vielmehr um eine Richtlinie, die den Veränderungen des aktuellen Lebens unterworfen ist und dementsprechend auch in regelmäßigen Abständen angepasst wird.
Zum 01.Januar 2020 wurde erneut eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Mit der […]