Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 16 B 470/11 – Beschluss vom 02.09.2011
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2011 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
Im Einverständnis der Beteiligten entscheidet der Berichterstatter (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 87a Abs. 2 und 3 VwGO).
Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
Der Senat prüft nur die mit der Beschwerde dargelegten Gründe (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO). Diese ziehen die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses nicht durchgreifend in Zweifel.
Symbolfoto: Von r.classen/Shutterstock.comDas Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass schon auf der Grundlage der eigenen Angaben des Antragstellers in Verbindung mit dem Ergebnis der ihm am 21. Dezember 2010 um 1.50 Uhr entnommenen Blutprobe von einem mehr als nur einmaligen Cannabiskonsum ausgegangen werden muss. Der Antragsteller räumt ein, mindestens 24 Stunden vor Entnahme der Probe Cannabis zu sich genommen zu haben. Dieser zugestandene Konsum kann jedoch nicht (allein) ursächlich dafür sein, dass die Blutanalyse einen THC-Wert von 3,5 ng/ml Serum ergeben hat. Nach den im Rahmen der sog. 1. Maastricht-Studie gewonnenen Erkenntnissen über die Abbaugeschwindigkeit von THC im Blutserum sinkt dessen Konzentration bei Gelegenheitskonsumenten auch nach der Zufuhr hoher Dosierungen von 500 µg THC pro Kilogramm Körpergewicht (was etwa 36 mg THC pro Joint und damit mehr als dem Doppelten des THC-Gehalts einer durchschnittlichen Konsumeinheit entsprach) innerhalb sechs Stunden nach Rauchende im Mittel auf einen Wert von etwa 1 ng/ml ab. Nur in Fällen eines wiederholten oder gar regelmäßigen Konsums den der Antragsteller bestreitet kann THC gelegentlich auch noch nach über 24 Stunden nachgewiesen werden.
Vgl. Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/ Ramaekers, Leistungsverhalten und Toxikokinetik der Cannabinoide nach inhalativer Marihuanaaufnahme, Blutalkohol 43 (2006), S. 361, 363, 365, 372; Möller, in: Hettenbach/Kalus/Möller/[…]