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Haftungsbegründender Hygienemangel als Ursache einer noskomialen Infektion

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LG Flensburg – Az.: 3 O 375/14 – Urteil vom 08.09.2020

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlungen in den Kliniken der Beklagten in der Zeit vom 16.01.2014 bis zum 09.05.2014.

Am 16.01.2014 begab sich der Kläger aufgrund eines akuten subendokardialen Myokardinfarkts in die notfallmedizinische Heilbehandlung der Ärzte der Beklagten zu 1. In der bis zum 21.01.2014 andauernden ambulanten Behandlung wurde der Kläger aufgrund einer festgestellten koronaren Eingefäßerkrankung mit fünf drug-eluting Stents versorgt. Am 21.01.2014 wurde der Kläger nach unauffälligem postoperativen Verlauf aus der Behandlung entlassen.

Symbolfoto: Von Maridav/Shutterstock.com

Vom 03.02.2014 bis zum 09.02.2014 erfolgte im Herzzentrum der Beklagten zu 2 die kardiologische Rehabilitation des Klägers. Der neurologische Status des Klägers zum Aufnahmetag war grob unauffällig. Der am 04.02.2014 gemessene Entzündungswert des Blutes (nachfolgend: „CRP-Wert“) wies nahezu normwertige 0,53 mg/dl auf. In der Nacht vom 08.02.2014 zum 09.02.2014 wurde der Kläger wegen Ganzkörperschmerzen, Dyspnoe und Schüttelfrost auf die neurologische Intensivstation der Beklagten zu 2 verlegt. Eine durchgeführte Magnetresonanztomografie (nachfolgend: „MRT“) begründete ebenso wie die klinischen Befunde den Verdacht auf eine bakterielle Spondylodiszitis in Höhe der LWK 4/5. Der am 09.02.2014 ermittelte CRP-Wert betrug 1,24 mg/dl. Die Ärzte der Beklagten zu 2 behandelten den Kläger zunächst mit einer oralen Antibiotikatherapie unter Verwendung von Unacid PD und entnahmen Blutkulturen, die keinen Keimnachweis erbrachten. Am 10.02.2014 stieg der CRP-Wert auf 14,05 mg/dl. Nach einer erneuten befundlosen Gewinnung von Blutkulturen wurde die Antibiose auf die kombinierte intravenöse Gabe von Clindamycin und Ceftriaxon umgestellt und die Gabe von Unacid PD abgesetzt, woraufhin der CRP-Wert am 14.02.2014 auf 1,28 mg/dl sank. Am 03.03.2014 wurde der Kläger […]


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