Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 Sa 29/11 – Urteil vom 31.08.2011
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.01.2011 – 3 Ca 1526 d/10 – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte; die Kosten zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auÃerordentlichen Kündigung mit dem Vorwurf des Betrugs zu Lasten der Beklagten bzw. einer eigennützigen Beteiligung hieran im Rahmen eines umfangreichen Manipulationssystems.
Der Kläger nahm am 01.07.2003 bei der Beklagten seine Tätigkeit als Bezirksleiter für den AuÃendienst auf. Er erhielt ein Entgelt von zuletzt 4.837,50 EUR brutto zuzüglich Firmenwagen, Boni und Tankdeputat.
Die Beklagte betreibt in Deutschland an diversen Standorten über 500 Tankstellen unter dem Namen âS.â. Sie ist eine Tochter eines polnischen Mineralölkonzerns.
Die Aufgaben der Instandhaltung, des Ausbaus und der Erneuerung des Tankstellennetzes werden bei der Beklagten durch die Abteilung âBau und Technikâ wahrgenommen. Die Abwicklung erfolgt durch Fremdvergabe an Drittfirmen. Nach firmeninternen Richtlinien ist u.a. ab einem Auftragsvolumen von 2.000,00 EUR vor Auftragsvergabe jeweils ein Zweitangebot von einem anderen Anbieter einzuholen.
Leiter des Geschäftsbereichs âBau und Technikâ war lange Jahre der mittlerweile gekündigte Herr G. Dieser Geschäftsbereich ist unterteilt in die drei Gebiete Nord, Ost und West, für die jeweils Gebietsleiter zuständig sind. Das Gebiet West umfasst den Bereich Köln/Bonn/Aachen mit einem Volumen von rund 200 Tankstellen. Der dortige Gebietsleiter war der ebenfalls gekündigte Herr S.
Der Kläger war als Bezirksleiter im AuÃendienst unter anderem für den Vertrieb im Gebiet West (Köln, Bonn, Aachen) zuständig, aber nicht der Abteilung âBau und Technikâ unterstellt.
Die Beklagte erhebt gegen mehrere Mitarbeiter aus der Abteilung âBau und Technikâ den Vorwurf der Manipulation bei der Auftragsvergabe zum Nachteil der Beklagten. Sie hat Strafantrag gestellt. Es läuft nach wie vor ein umfangreiches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel zum Aktenzeichen 590 Js 48098/2010. Der Gebietsleiter West, Herr S., ist zwischenzeitlich aufgrund des Vorwurfes der Manipulation von Angeboten sowie des Verdachts betrügerischen Handelns zu Lasten der Beklagten fristlos aus dem ArbeitsverhÃ[…]