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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit vorsätzlicher Körperverletzung

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AG Dachau – Az.: 1 Cs 53 Js 12791/11 – Urteil vom 12.09.2011

I. Der Angeklagte ist schuldig des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.

II. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen verurteilt. Der Tagessatz beträgt 55 Euro.

III. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.

Der Angeklagte ist Geschäftsführer (…) im Bereich der Luftfahrzeugtechnik. Er verdient monatlich 2600 Euro netto. 500 Euro wendet er im Monat für die private Kranken- und Pflegeversicherung auf. Der Angeklagte hat ein einjähriges Kind, seine Lebensgefährtin arbeitet Teilzeit. (…)

Der Angeklagte ist strafrechtlich wie folgt in Erscheinung getreten:

27.07.2004 Amtsgericht (…)

Tatbezeichnung: Vier in Tatmehrheit stehende Fälle des gewerbsmäßigen Diebstahls

Datum der (letzten) Tat: 30.11.2003

Angewendete Vorschriften: StGB § 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 53, § 56

9 Monat(e) Freiheitsstrafe

Bewährungszeit 3 Jahr(e)

Strafe erlassen mit Wirkung vom 22.10.2007

Verkehrsrechtlich ist der Angeklagte wie folgt in Erscheinung getreten:

Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug von 52,50 m bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h. Sein Abstand betrug 20,12 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Entscheidung vom 28.09.2010, rechtskräftig seit 15.10.2010, Datum der Tat am 16.07.2010, 100 Euro Geldbuße

II.

Der Angeklagte fuhr am 29.03.2011 mit dem PKW Audi A4, amtliches Kennzeichen (…), auf der Brucker Straße und der Mittermayerstraße in 85221 Dachau in Richtung Stadtmitte.

Symbolfoto: Von tommaso79/Shutterstock.com

M. fuhr die gleiche Strecke mit seinem Rennrad zunächst auf dem Radweg in hoher Geschwindigkeit. Nach dem „Lidl“ an der Einmündung Brucker Straße / Ludwig-Dill-Straße wechselte der Rennradfahrer für den Angeklagten unvermittelt und unvorhergesehen auf die Fahrbahn, so dass der Angeklagte eine Vollbremsung einlegen und leicht in den Gegenverkehr ausweichen musste. Er hatte seinen einjährigen Sohn mit im Fahrzeug und war aufgrund der Gefährdung durch den Rennradfahrer verärgert. Der Angeklag[…]


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