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Gebrauchtwagenkauf – Kosten für Motorreparatur – Motor heiß gelaufen

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AG Pankow-Weißensee – Az.: 8 C 162/11 – Urteil vom 13.09.2011

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für den Beklagten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen eine Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz aus einem Gebrauchtwagenkauf.

Unter dem 25.05.2010 kaufte der Kläger von dem Beklagten, der einen Fahrzeughandel betreibt, mit schriftlichem Vertrag einen Opel Corsa, Erstzulassung 28.11.2007, mit einer ungefähren Laufleistung von 41.700 KM, für 7.900,00 €.

Am 25.08.2010 blieb das Fahrzeug in Berlin-Spandau liegen, dabei war der Motor heiß gelaufen. Der Kläger beauftragte die Firma, die in unmittelbarer Nähe zum Ort des Liegenbleibens eine Werkstatt betreibt, mit der Instandsetzung. Nach Ausbau und Planschleifen des Zylinderkopfes stellt die Firma dem Kläger einen Betrag von 770,82 € unter dem 03.09.2010 in Rechnung, den der Kläger ausglich.

Mit Schreiben vom 04.01.2011 machte der jetzige Prozessbevollmächtigte des Klägers gegenüber dem Beklagten einen Minderungsanspruch in Höhe von 770,92 € geltend. Bei einer TüV-Untersuchung durch die Firma und Autoservice hatte der Kläger für die Erneuerung einer Ölwannendichtung einen Betrag von 89,96 € zu zahlen.

Am 26.01.2011 zeigte das Fahrzeug einen größeren Wasserverlust. Die von dem Kläger wiederum beauftragte Firma stellte letztlich einen Haarriss im Zylinderkopf fest. Aufgrund einer für das Fahrzeug noch bestehenden Garantie hatte der Kläger lediglich einen Rechnung vom 22.02.2011 über 132,77 € zu zahlen.

Mit Schreiben vom 01.03.2011 forderte der jetzige Prozessbevollmächtigte des Klägers den Beklagten auf die entstandenen Reparaturkosten und Nutzungsentschädigung als Schadensausgleich zu zahlen.

Symbolfoto: Von YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock.com

Der Kläger behauptet, seine Lebensgefährtin habe, nachdem der Wagen liegen geblieben sei, mehrfach versucht den Beklagten telefonisch zu erreichen. Zudem ha[…]


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