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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mangelhaftigkeit eines Fußbodenbelags in Ladenlokal – Knackgeräusche / Auswölbung

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OLG Oldenburg – Az.: 2 U 43/20 – Urteil vom 01.09.2020

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.03.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg, berichtigt durch Beschluss vom 19.05.2020, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Gründe
I.

Die Parteien streiten um einen Vorschussanspruch der Klägerin.

Die Klägerin betreibt in gepachteten Gewerberäumen in Ort1 ein Möbelfachgeschäft für Betten und Schlafsysteme. Im Frühjahr 2014 beauftragte sie die Beklagte, in dem rund 700 m² großen Ladenlokal PVC-Design-Bodenbelag-Planken und Teppichboden zu verlegen. Der vorhandene Fußboden war zuvor bereits durch einen Vorunternehmer teilweise gespachtelt worden. Da diese Spachtelarbeiten nicht ausreichend waren, beauftragte die Klägerin die Beklagte gemäß Angebot vom 28.03.2014 auch, vor dem Verlegen der Bodenbeläge den vorhandenen Unterboden maschinell anzuschleifen, mit Haftgrundierung vorzustreichen und ganzflächig mit einer Nivelliermasse auszugleichen.

Einige Monate nach Abschluss der Verlegearbeiten zeigten sich im Bereich des PVC-Designbodens Auswölbungen und Beulen, sowie beim Teppichboden flächige Aufwölbungen und Knack- bzw. knisternde Geräusche. Mit anwaltlichem Schreiben vom 20.07.2016 forderte die Klägerin die Beklagte unter Fristsetzung erfolglos zu Mangelbeseitigung auf.

Die Klägerin leitete daraufhin ein selbständiges Beweisverfahren ein. In dessen Rahmen stellte der Sachverständige EE in seinem Gutachten vom 04.12.2018 fest, der vorhandene Untergrund in den Räumlichkeiten sei ungeeignet, da er auf dem erdreichangrenzenden Beton eine ca. 10 mm dicke Walzasphaltestrichschicht ähnlich einer Straßendecke aufweise. Zur Herstellung ordnungsgemäßer Bodenbelagsflächen sei es erforderlich, einen geeigneten Untergrund herzustellen, in dem der Walzasphaltestrich inklusive der Bodenbeläge zurückgebaut und ein geeigneter Gussasphaltestrich eingebaut werde. Dieser Untergrund müsse wiederum bearbeitet werden, wofür mit einem Gesamtaufwand von netto 5.520,- € zu rechnen sei. Anschließend müsste dann ein neuer PVC-bzw. Teppichboden verlegt werden. Für diese Arbeiten hat der Sachverständige EE Kosten in Höhe von 18.188,22 € net[…]


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