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BFH
Az.: XR 132/ 95
Urteil vom 20. 10. 1999
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Leitsatz:
Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hierfür an Stelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar (Abweichung vom BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 59/ 89, BFHE 167, 515, BStBl II 1992, 809).
Norm: § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG
Gründe:
I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Die 1930 geborene Klägerin ist die Adoptivtochter der Beigeladenen, die u. a. Alleingesellschafterin einer GmbH war. Da für [...] Weiterlesen
“Erbverzicht und Einmalzahlung”