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Umgangsrecht vs. elterliches Sorgerecht

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Umgangsrecht: Großeltern klagen Urlaub mit Enkelin ein
Sowohl Eltern als auch Großeltern haben bei der Geburt eines Kindes immer nur das Beste für das Kind im Sinn. Nicht selten jedoch gibt es familäre Probleme, sodass der Kontakt zwischen den Kindseltern und den Kindsgroßeltern entweder gänzlich gestört oder sogar gänzlich zum Erliegen kommt. Ist dies der Fall, so kommt es auch juristisch betrachtet schnell zu dem Konflikt zwischen dem Umgangsrecht sowie dem elterlichen Sorgerecht.

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Haben Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkelkinder?
Nicht nur der andere Elternteil hat das Recht auf den Umgang mit Ihrem Kind, sondern auch Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, und andere nahe Verwandte oder enge Bezugspersonen haben das Recht auf Umgang mit dem Kind. Allerdings nur, wenn es dem Wohl des Kindes dient (siehe auch § 1685 BGB). Das Gericht entscheidet dabei unter einer Bedingung:  Das Kindeswohl darf nicht gefährdet werden. Das Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln wurde bereits 1998 gesetzlich verankert. Bis dahin gab es ein solches Recht in den meisten europäischen Nachbarstaaten, aber nicht in Deutschland. Jetzt können Großeltern auf Umgangsrecht klagen, zum Beispiel wenn die Eltern des Kindes getrennt sind oder der Kontakt seitens der erwachsenen Kinder abgebrochen ist.
Der Unterschied zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht
Der Hauptunterschied zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht liegt in der eigentlichen Zielsetzung der Rechte. Das Ziel des Sorgerechts ist es, dass die angemessene Kindsversorgung gewährleistet wird während hingegen das Hauptziel des Umgangsrechts sich alleinig auf den Umgang zwischen dem Kind und dem engen Familienkreis als Bezugspersonen bezieht. Das Kindswohl steht bei beiden Rechten stets im Vordergrund, allerdings ist das Umgangsrecht im Vergleich zu dem Sorgerecht in Deutschland bei Weitem nicht so stark gesetzlich reguliert.

Das elterliche Sorgerecht hat gesetzlich betrachtet ein[…]


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