In erbrechtlichen Regelungen ist in der Regel nicht von Kindern, sondern nur von Abkömmlingen die Rede.
Nicht selten sind Begrifflichkeiten im Leben absolut entscheidend darüber, wie sich der spätere Verlauf einer Angelegenheit gestaltet. Dies ist in nahezu allen Bereichen des Lebens so der Fall, jedoch sind Begrifflichkeiten im Gesetz noch wichtiger. Als gutes Beispiel hierfür kann das deutsche Erbrecht fungieren, welches letztlich jeden Menschen in seinem Leben irgendwann einmal betreffen wird. Dass ein Mensch als Abkömmling von einem Erblasser einen Erbanspruch hat dürfte hinlänglich bekannt sein, doch gibt es gerade im Zusammenhang mit dem Begriff „Abkömmling“ nicht selten Missverständnisse. Derartige Missverständnisse können sehr schnell zu einem Streit führen, welcher letztlich nur durch juristische Hilfe beendet werden kann. Im Grunde genommen wäre dies jedoch gar nicht erforderlich, da der Begriff „Abkömmling“ im deutschen Gesetz sehr eindeutig definiert ist.
Das Wissen darüber, was sich hinter dem Begriff „Abkömmling“ genau verbirgt, ist sowohl für den Erblasser als auch für den Erbnehmer gleichermaßen interessant. Daher sollten sich alle Beteiligten sehr genau damit befassen, um die spätere Erbangelegenheit problemlos regeln zu können.
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Was genau bedeutet Abkömmling?
Der Begriff Abkömmling hat seinen Ursprung in der Biologie und ist dort auch als Nachkomme oder Deszendent bekannt. Mit diesem Begriff wird in der biologischen Definition ein Individuum bezeichnet, welches durch Fortpflanzung zweier anderer Individuen entstanden ist. Der Begriff der Nachkommenschaft ist auch als Deszendenz bekannt, wobei hier an dieser Stelle auch ein direkter Bezug zu der Rechtsprechung gezogen werden kann. Der Begriff Deszendenz ist lateinischen Ursprungs und kann in der deutschen Sprache mit „absteigend“ oder auch „nachkommend“ übersetzt werden. Die lateinische Sprache hat auch in der Rechtsprechung eine hohe Bedeutung, sodass der Begriff „Abkömmling“ in diesem Zusammenhang auch von dem Gesetzgeber übernommen wurde. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht gibt es natürlich entsprechende Abstammungsregeln, die sich jedoch von den natürlichen Abstammungsregeln ein Stück weit unterscheiden.
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