Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der geöffneten Fahrzeugtür

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Hildesheim – Az.: 46 C 18/11 – Urteil vom 14.10.2011

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

b.u.v.: Der Streitwert wird auf 1.746,48 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Haftungsquote aus einem Verkehrsunfall, der sich am 04.10.2010 gegen 9.00 Uhr auf der B.. Straße in Bad Salzdetfurth ereignete. Im Rahmen dieses Verkehrsunfalls wurde die geöffnete Fahrertür des klägerischen Fahrzeugs, einem VW Corrado, amtl. Kennzeichen …, durch den vorbeifahrenden, von der Beklagten zu 1) gesteuerten BMW 318i, amtl. Kennzeichen …, der bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war, beschädigt.

Zum Unfallzeitpunkt parkte der VW Corrado in einer Parkbucht in Höhe B.. Straße .. . Die B.. Straße weist an dieser Stelle zwischen den Fahrbahnrandlinien eine Breite von 6,15 m auf. Der daneben liegende Parkstreifen hat eine Breite von 1,5 m, die sich anschließende Gosse eine Breite von 0,35 m (Lichtbilder Bl. 80 d.A.). An dem Klägerfahrzeug war die Fahrertür geöffnet, die Öffnungsweite ist zwischen den Parteien streitig. Der Zeuge …, Sohn der Klägerin, stand in der geöffneten Tür des Fahrzeugs, um Reisegepäck zu entladen. Die Beklagte zu 1) befuhr die B.. Straße aus Richtung O..straße kommend Richtung Wehrstedt. Beim Passieren des Beklagtenfahrzeugs stieß sie mit ihrer rechten vorderen Fahrzeugzone gegen die Fahrertür des Klägerfahrzeugs.

Die Klägerin verlangt von den Beklagten vollen Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 3.492,96 EUR, der der Höhe nach zwischen den Parteien unstreitig ist. Die Beklagtenseite hat außergerichtlich bereits 50 % der Schadenssumme, mithin 1.746,48 EUR, reguliert. Weiterhin macht die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten geltend.

Symbolfoto: Von Marshalik Mikhail/Shutterstock.com

Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagten treffe die volle Haftung für den Verkehrsunfall. Si[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv