Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Reisestornierung wegen Corona-Pandemie – vollständige Reisepreiserstattung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Frankfurt – Az.: 32 C 2136/20 (18) – Urteil vom 11.08.2020

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 325,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 72% und der Kläger in Höhe von 28%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 449,50 Euro.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Rückzahlung von Kosten für eine durch ihn stornierte Reise.

Er buchte für sich und eine Begleitung im Mai 2019 bei der Beklagten – einer deutschen Reiseveranstalterin mit Sitz in Frankfurt am Main – eine achttägige Flugreise auf die italienische Insel Ischia zum Preis von insgesamt 1.786,00 Euro. Die Leistungen der Beklagten sollten hierbei unter anderem folgendes umfassen:

– Hinflug von Hamburg nach Neapel am 14.04.2020,

– Aufenthalt im Hotel … vom 14.04.2020 bis zum 21.04.2020 und

– Rückflug von Neapel nach Hamburg am 21.04.2020.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zur Reiseleistung wird auf das Reiseprospekt Bl. … ff. d. A. verwiesen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (nachfolgend „AGB“ genannt), die der Buchung des Klägers zugrunde lagen, heißt es unter anderem:

„9.1.

Symbolfoto: Von zuzana caprnkova/Shutterstock.com

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten […]

9.2.

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. verlangen.

[…]

9.4.

Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar oder außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich herauf beruft und sich ihr[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv