Wiederaufnahme eines Verfahrens im Strafprozess als „letzten Rettungsanker“.
In der Regel wird ein Strafprozess durch den viel berühmten Richterspruch „im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil…“ abgeschlossen, sodass der Angeklagte danach entweder freigesprochen oder rechtskräftig seine Strafe entgegennehmen muss. Ob der gesetzliche Auftrag des Gerichts, der Gerechtigkeit Genüge zu tun, dabei immer erfüllt wird, mag auf einem gänzlich anderen Blatt stehen. Fakt ist, dass es auch in Deutschland durchaus sogenannte „Justizirrtümer“ gibt und dass dementsprechend unschuldige Bürger durch das Gericht im Namen des Gesetzes verurteilt werden. Die Gründe für Justizirrtümer mögen enorm vielfältig sein, doch ist eine Verurteilung nicht immer rechtlich betrachtet auch unumstößlich. Es gibt die Möglichkeit, die §§ 359 fort folgende des vierten Buches von der Strafprozessordnung zu zitieren und ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Hierfür müssen jedoch gewisse Dinge beachtet werden.
Das Wiederaufnahmeverfahren im Strafprozess wirkt letztlich wie eine „Wiederholung“ des bereits abgeschlossenen Strafverfahrens, sodass sämtliche Beweise sowie auch der Vorwurf aus der Anklageschrift vollständig neu bewertet werden müssen.
In erster Linie durchbricht das Wiederaufnahmeverfahren zunächst erst einmal die Rechtskraft des vorangegangenen Strafverfahrens, sodass das Urteil auch nicht vollstreckt wird. Um ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen ist ein entsprechendes Wiederaufnahmegesuch an die zuständige gerichtliche Stelle zu richten, welches dann geprüft wird. Ist die Prüfung erfolgreich, so wird dem Wiederaufnahmegesuch stattgegeben. Geht das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten der zunächst verurteilten Person aus, so erfolgt eine vollständige Rehabilitation der Person und die Person hat auch Schadensersatzansprüche., wenn durch die Verurteilung bereits erfolgte Zwangsmaßnahmen hingenommen werden mussten.
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Welchen Sinn hat das Wiederaufnahmeverfahren?
Der Hauptgrund, warum das deutsche Recht ein Wiederaufnahmeverfahren kennt, liegt in der Vermeidung von Justizirrtümern bzw. auch deren Korrektur. Da in Deutschland jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne de[…]