Mit Alkohol auf dem e-Bike erwischt – Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Der Slogan „Don´t drink an drive“ ist fast schon so alt wie die Fahrzeuge selbst und sollte eigentlich von jedem intelligenten und bewussten Menschen verinnerlicht worden sein. Trotz des Umstandes, dass die Wirkungsweise von Alkohol auf den Körper hinlänglich bekannt ist und dass der Gesetzgeber für Fahrten unter Alkoholeinfluss auch teilweise horrende Strafen vorsieht, kommt es jedes Jahr aufs Neue auf Deutschlands Straßen zu Fällen, die am Ende sogar gerichtlich verhandelt werden müssen. Offenbar verfügt doch nicht jeder erwachsene Mensch über das erforderliche Verantwortungsbewusstsein, allerdings gibt es im Bezug auf den Alkohol ja auch gewisse Staffelungen. Für etablierte Fahrzeuge im Straßenverkehr wie das Automobil oder das Motorrad dürften diese Staffelungen bekannt sein. Nicht ganz so alt wie der Slogan „Don´t drink and drive“ ist letztlich das E-Bike oder der E-Scooter, welche erst in der jüngeren Vergangenheit ihren Siegeszug auf Deutschlands Straßen antraten. Selbstverständlich gelten auch für das E-Bike und den E-Scooter gewisse Promillegrenzen, die eingehalten werden müssen.
Es gibt bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto und einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad durchaus feine Unterschiede. Obgleich es von dem reinen Grundprinzip her die gleiche Sache darstellt, so wird einem Autofahrer durch das entsprechend zuständige Strafgericht direkt die Fahrerlaubnis entzogen während hingegen ein betrunkener Fahrradfahrer im Hinblick auf seine Kfz-Fahrerlaubnis zunächst erst einmal keine Befürchtungen zu haben braucht. Das Fahrrad hat jedoch im Straßenverkehr bereits Weiterentwicklungen erlebt, sodass immer neue Modelle im Straßenverkehr anzutreffen sind. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist das sogenannte „Pedelec“, welches von der reine[…]