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Worin unterscheiden sich Ordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Tagtäglich ereignen sich auf Deutschlands Straßen Szenen, bei denen so manch ein Mensch nur mit der Stirn runzeln kann. Nicht selten kommt dabei der Gedanke auf, dass das Verhalten derjenigen Person, welche in dem Moment durch irgendeine Handlung andere Personen gefährdet, doch angezeigt gehört. Manchmal ist diese Reaktion sicherlich begründet, manchmal ist sie sicherlich überzogen. Fakt ist jedoch, dass sich jeden Tag im Straßenverkehr sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Verkehrsstraftaten ereignen. Die Grenze mag für viele Menschen nicht auf den ersten Blick ersichtlich oder gar bekannt sein, sie ist rechtlich jedoch durchaus im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen relevant. Fakt ist auch, dass es einen klaren Unterschied zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Verkehrsstraftat gibt, auch wenn dieser Unterschied nicht jedem Verkehrsteilnehmer bekannt ist.

Symbolfoto: Von Kzenon/Shutterstock.com
Wo ist der Unterschied zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Straftat zu finden?
Der Hauptunterschied zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Straftat liegt in der „Schwere“ des jeweiligen Vergehens. Eine Ordnungswidrigkeit ist dabei als sogenannter „leichter“ Verstoß deklariert, sodass die Konsequenzen auch dementsprechend nicht so schwerwiegend sind. Wird ein Vergehen als Ordnungswidrigkeit deklariert wird die Rechtsgrundlage des Ordnungswdrigkeitengesetzes (Kurzform OWIG) herangezogen. Eine Straftat hingegen wird auf der Grundlage des Strafgesetzbuches (StGB) bestraft.

Auch im Hinblick auf die Definition unterscheidet sich die Ordnungswidrigkeit von der Straftat.

Die Ordnungswidrigkeit hat den Charakter einer

rechtswidrigen
vorwerfbaren

Handlung, welche einen Tatbestand des Gesetzes realisiert, sodass die Geldbuße als Ahnung des Vergehens möglich ist. Die Ordnungswidrigkeit ist somit auch die leichteste Verletzung des Rechts, welches der deutsche Gesetzgeber kennt. Der § 1 OWiG besagt jedoch, dass es sich trotz des eher geringfügigen Vergehens bei einer Ordnungswidrigkeit auch um eine rechtswidrige Handlung handelt.

Die Ordnungswidrigkeit kann auch geahndet werden, wenn sie von dem Täter in nicht vorwerfbarer Art und Weise begangen wurde!

Eine Straftat hingegen wi[…]


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