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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei fehlender Wegefähigkeit

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LSG NRW – Az.: L 18 R 99/08 – Urteil vom 20.12.2011

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.5.2008 geändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 13.7.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.2.2007 verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit ab dem 1.3.2010 bis zum 28.2.2013 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin ¾ der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die 1953 geborene Klägerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau und war in diesem Beruf bis 1976 versicherungspflichtig beschäftigt. Nach Zeiten der Kindererziehung war sie seit dem 30.7.1990 als Briefzustellerin bei der E AG beschäftigt. Am 13.1.2006 erkrankte sie wegen eines Knieleidens arbeitsunfähig und bezog nach Ende der Entgeltfortzahlung vom 24.2.2006 bis zum 23.6.2006 Krankengeld. Postbetriebsarzt Dr. E stellte am 6.3.2006 Postbeschäftigungsunfähigkeit fest. Am 23.3.2006 beantragte die Klägerin auf Veranlassung ihres Arbeitgebers bei der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung. Das Beschäftigungsverhältnis bei der E AG endete zum 30.4.2006. Seit dem 1.5.2006 bezieht die Klägerin von der Versorgungsanstalt der E AG (VAP) eine Postbetriebsrente und erhält von dort zusätzlich Darlehen auf die erwartete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die E AG informierte die Beklagte am 6.4.2006 darüber, dass die Klägerin ihr zur Sicherung entstehender Rückzahlungsansprüche die „sich aus dem Stammrecht ergebenden Rentenleistungen“ abgetreten hat. Die Klägerin ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, besitzt jedoch – anders als ihr Ehemann – keinen eigenen PKW.

Symbolfoto: Von Bildagentur Zoonar GmbH/Shutterstock.com

Die von der Beklagten eingeschalteten Gutachter Arzt für Allgemeinmedizin Dr. N (Gutachten vom 20.4.2006) und Orthopäde Dr. H (Gutachten vom 2.6.2006) hielten die Klägerin trotz Kniegelenksverschleißes beidseits, wiederkehrender Reizzustände der Ellenbogengelenke beidseits, eines chronisch wiederkehrenden Lumbalsyndroms bei Verschleißer[…]


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