LG Hannover – Az.: 13 O 308/10 – Urteil vom 30.12.2011
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59.586,18 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % – Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2011 zu zahlen,
2.) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen unmittelbaren und mittelbaren Verbindlichkeiten aus dem Begebungsvertrag über eine Namensschuldverschreibung mit der … in Höhe von 37.900,00 €, der der teilweisen Finanzierung des Klägers an der Medienfondsbeteiligung … in Höhe von nominal 100.000,00 € mit der Anteilsnummer 1526/3755 dient, freizustellen.
3.) Die Verurteilung hinsichtlich der Anträge 1. und 2. erfolgt Zug um Zug gegen Angebot zur Übertragung der Medienfondsbeteiligung … in Höhe von nominal 100.000,00 € mit der Anteilsnummer 1526/3755,
4.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen etwaigen steuerlichen Schäden freizustellen, die der Kläger dadurch erleidet, dass er nicht sogleich ohne Berücksichtigung der Beteiligung an der … einkommenssteuerlich veranlagt wurde.
5.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von wirtschaftlichen Schäden aus einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter gem. § 171 HGB und von einer etwaigen Nachschusspflicht gegenüber der … freizustellen.
6.) Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung in Annahmeverzug befindet.
7.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.736,95 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % – Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2011 zu zahlen.
8.) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen unmittelbaren und mittelbaren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag in Höhe von 61.000,00 €, der der teilweisen Finanzierung des Klägers an der Medienfondsbeteiligung … in Höhe von nominal 125.000,00 € mit der Anteilsnummer 3860 dient, freizustellen.
9.) Die Verurteilung hinsichtlich der Anträge 7.) und 8.) erfolgt Zug um Zug gegen Angebot zur Übertragung der Medienfondsbeteiligung … mit der Anteilsnummer 3860 im Nennwert von 125.000,00 €.
10.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen etwaigen steuerlichen Schäden freizustellen, die der Kläger dadurch erleidet, dass er nicht sogleich ohne Berücksichtigung der Beteiligung an der … einkommenssteuerlich veranlagt wurde.
11.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von wirtschaftlichen Schäden aus einer etwaigen Inanspruchnahme Dritte[…]