Was ist ein Nottestament und welche Arten gibt es?
Über die Grundfunktion eines Testaments im Erbrecht sollte allgemeinhin eine ausreichende Kenntnis bestehen. Obgleich sich jeder Testator im Zusammenhang mit der rechtlichen Regelung seiner Eigentumsverhältnisse genügend Ruhe und Überlegungszeit nehmen sollte, kann es immer wieder auch Situationen geben, in denen diese Ruhe und Überlegungszeit schlichtweg nicht vorhanden ist. Für derartige Situationen hat der Gesetzgeber das sogenannte Nottestament ins Leben gerufen, welches eine Art Ausnahmesituation im Erbrecht einnimmt. Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, was genau das Nottestament eigentlich ist und in welche Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Nottestament gegeben sein müssen.
Nottestament – Erklärung und Arten. Symbolfoto: Von Gajus/Shutterstock.com
Die rechtliche Grundlage
Bei dem Nottestament handelt es sich um eine Ausnahmeerscheinung im Erbrecht, welche ihre rechtliche Grundlage in den §§ 2249 sowie 2250 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch hat.
Es gibt insgesamt drei verschiedene Formen des Nottestaments:
das Nottestament vor dem zuständigen Bürgermeister
das Nottestament vor drei unabhängigen Zeugen (das sogenannte „Drei Zeugen Testament“)
das Nottestament via mündlicher Erklärung
Im Zusammenhang mit dem Nottestament muss jedoch erwähnt werden, dass dieses Nottestament erst nach Ablauf von drei Monaten seine Gültigkeit erhält, sofern der Testator zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Diese Einschränkung ergibt sich aus dem § 2252 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch.
Nottestamente sind in der gängigen Praxis eine absolute Seltenheit, was nicht zuletzt auf die relative Unbekanntheit des Nottestaments zurückzuführen ist. Sowohl das sogenannte Bürgermeistertestament des § 2249 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 sowie Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch als auch das Drei Zeugen Testament des § 2250 Absatz 1, Absatz 2 sowie Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch und das sogen[…]