KG Berlin – Az.: 23 U 166/11 – Urteil vom 18.01.2012
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.07.2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin geändert:
Die Beklagte wird über die in dem angefochtenen Urteil ausgesprochene Verurteilung hinaus verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 17. Dezember 2009, zu berufen:
1. (Art. 10.3) Wird ihr Flug vor ihrer Abreise annulliert oder eine weit reichende Änderung am Flugplan vorgenommen, bemühen wir uns, Sie über die Annullierung bzw. Änderung zu informieren.
2. (Art. 10.4) Außer bei Fahrlässigkeit oder Verschulden, einer Handlung oder Unterlassung unsererseits, die in der Absicht, Schaden herbeizuführen oder böswillig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen worden ist, haften wir nicht für Fehler oder Unterlassungen im Flugplan oder in anderen veröffentlichten Angaben zum Abflug- und Ankunftsdaten und -Zeiten oder zum Flugbetrieb.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
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I. Der Kläger ist ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 3 I Nr. 1 UKlaG eingetragener Verein. Er hat beantragt, der Beklagten die Verwendung folgender, von ihm für unwirksam gehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersagen:
10.1. Vorbehaltlich Artikel 10.2(c) treffen wir alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen, um Sie und Ihr Gepäck in der gebotenen Eile zu befördern, um uns an die jeweils am Reisedatum geltenden veröffentlichten Flugpläne zu halten. Wir übernehmen keine Garantie für die in den Flugplänen oder anderweitig angegebenen Zeiten; sie sind ni[…]