Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Luftfahrtunternehmen-AGB – Information der Reisenden bei Flugannullierung und Flugplanänderungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

KG Berlin – Az.: 23 U 166/11 – Urteil vom 18.01.2012

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.07.2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin geändert:

Die Beklagte wird über die in dem angefochtenen Urteil ausgesprochene Verurteilung hinaus verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Luftbeförderungsverträge mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 17. Dezember 2009, zu berufen:

1. (Art. 10.3) Wird ihr Flug vor ihrer Abreise annulliert oder eine weit reichende Änderung am Flugplan vorgenommen, bemühen wir uns, Sie über die Annullierung bzw. Änderung zu informieren.

2. (Art. 10.4) Außer bei Fahrlässigkeit oder Verschulden, einer Handlung oder Unterlassung unsererseits, die in der Absicht, Schaden herbeizuführen oder böswillig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen worden ist, haften wir nicht für Fehler oder Unterlassungen im Flugplan oder in anderen veröffentlichten Angaben zum Abflug- und Ankunftsdaten und -Zeiten oder zum Flugbetrieb.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Symbolfoto: Von Denis Belitsky/Shutterstock.com

I. Der Kläger ist ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 3 I Nr. 1 UKlaG eingetragener Verein. Er hat beantragt, der Beklagten die Verwendung folgender, von ihm für unwirksam gehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersagen:

10.1. Vorbehaltlich Artikel 10.2(c) treffen wir alle erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen, um Sie und Ihr Gepäck in der gebotenen Eile zu befördern, um uns an die jeweils am Reisedatum geltenden veröffentlichten Flugpläne zu halten. Wir übernehmen keine Garantie für die in den Flugplänen oder anderweitig angegebenen Zeiten; sie sind ni[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv