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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsentziehung – Weigerung persönliche Pflegeleistung bei Alter oder Krankheit zu erbringen

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LG Kassel – Az.: 4 O 2044/10 – Urteil vom 24.02.2012

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 134.387,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.2.2011 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 134.387,59 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin, und zwar im Hinblick auf evtl. vorhandene weitere Nachlasswerte sowie evtl. Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der der Beklagten am 25.2.2011 zugestellten Teilklage.

Die 197… geborene Klägerin ist die Tochter des am …2010 verstorbenen Erblassers E und dessen rechtskräftig geschiedener Ehefrau, die Beklagte ist die testamentarische Alleinerbin des Erblassers. Der Erblasser und dessen geschiedene Ehefrau haben neben der Klägerin ein weiteres gemeinsames Kind, den 197… geborenen Bruder der Klägerin A. Weitere Abkömmlinge des Erblassers existieren nicht.

Der Erblasser war bei einem fremdverschuldeten Unfall im Jahre 199… schwer verletzt worden und seither pflegebedürftig. Ein in diesem Zusammenhang geführter Rechtsstreit gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung endete im Jahr 2008 durch Klagerücknahme, nachdem die Versicherung aufgrund eines am …2008 außergerichtlich geschlossene Vergleiches eine (Rest-)Zahlung in Höhe von 830.000 € geleistet hatte. Hiervon legte der Erblasser eine Großteil in Höhe von 553.911,00 € auf seinen Namen bei der B-Bank an und erteilte der Beklagten insoweit Kontovollmacht. Außerdem kaufte er für 100.000 € ein Flugzeug und beglich verschiedene Verbindlichkeiten.

Die Beklagte hatte den Erblasser im …199… kennengelernt.

In der Folgezeit lebte die Beklagte, deren vorherige Beschäftigung als … bei der … zum Jahresende 1993 ausgelaufen war, mit dem Erblasser zusammen und übernahm die verletzungsbedingt zunehmend und zuletzt nahezu rund um die Uhr erforderliche Betreuung und Pflege des Erblassers bis zu dessen Tod. Der Erblasser leitete das an ihn ausbezahlte Pflegegeld in Höhe von durchschnittlich 650 € an die Beklagte weiter.

Die Klägerin ersteigerte im Jahr 2004 im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Wohnhaus. In diesem Zusammenhang schloss sie gemeinsam mit dem Erblasser zwei Darlehensverträge mit der C ab, da sie alleine die zur Finanzierung der Immobilie erforderlichen Darlehen nicht e[…]


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