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Fahrzeugkaufvertrag – Täuschung über Unternehmereigenschaft

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LG Berlin – Az.: 27 O 643/11 – Urteil vom 21.02.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des festgesetzten Kostenbetrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.
Tatbestand
Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages.

Der Kläger schloss mit der Beklagten, die ein Autohaus betreibt, am 5. Mai 2011 den nachfolgend in Fotokopie wiedergegebenen Kaufvertrag über einen Pkw Kia Carnival zum Preis von 11.700,00 €:

Der Kläger übergab der Beklagten vor Vertragsschluss eine Kopie seiner Reisegewerbekarte (Anlage B 1). Nach den AGB der Beklagten erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, wenn der Käufer ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Der Kläger zahlte den Kaufpreis.

Mit Anwaltsschreiben vom 15. August 2011 erklärte der Kläger den Rücktritt vom Vertrag, da er über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeuges getäuscht worden sei, und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücknahme des Fahrzeuges und Schadensersatz bis zum 25. August 2011. Er macht geltend:

Symbolfoto: Von Kzenon /Shutterstock.com

Die Beklagte habe das Fahrzeug im Internet auf Autoscout 24 mit Erstzulassung 01/2007, elektrischen Sitzen, scheckheftgepflegt und Tempomat angeboten (Anlage K 2). Sie habe vor Vertragsschluss zugesichert, dass das Fahrzeug unfallfrei sei und sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand befinde. Nach Übergabe habe er festgestellt, dass Erstzulassung am 28. August 2006 war, weder elektrische Sitze noch ein Tempomat vorhanden waren und der Wagen auch nicht scheckheftgepflegt war. Entgegen der ausdrücklichen Zusicherung des Beklagten habe das Fahrzeug einen schweren Unfall erlitten, aufgrund dessen die gesamte linke Fahrzeugseite nachlackiert worden war.

Da es ihm beim Kauf des Fahrzeuges insbesondere auf die Ausstattung mit elektrischen Sitzen sowie einem Tempomaten angekommen sei, habe er[…]


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