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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt von Kfz-Kaufvertrag – Rückzahlung des Kaufpreises

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Ansprüche aus abgetretenem Recht
LG Bautzen – Az.: 2 O 291/11 – Urteil vom 09.03.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,3-fachen des nach dem Urteil für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des 1,3-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: bis 7.000,– €.
Tatbestand
Der Kläger macht mit der Klage die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw-Kauf nach erfolgtem Rücktritt geltend.

Die Mutter des Klägers, die in Hoyerswerda wohnende Zeugin … suchte am 24. 06. 10 das Betriebsgelände des Beklagten in … auf. Der Beklagte ist Kfz-Händler und hatte einen Pkw Passat zum Verkauf ins Internet gestellt; wegen der Einzelheiten wird auf die Internet-Annonce des Beklagten (Aktenseite 19 des Anlagenordners „Beklagter“) verwiesen.

Symbolfoto: Von RomanR/Shutterstock.com

Die Mutter des Klägers schaute sich am 24. 06. 10 auf dem Betriebsgelände des Beklagten einen Pkw Passat an. Anschließend unterzeichnete die Mutter des Klägers das als Anlage 1 zur Klageschrift (Aktenseite 1 des Anlagenordners Kläger) vorgelegte Kaufvertragsformular, wegen dessen Einzelheiten auf die Anlage verwiesen wird. Am 25. 06. 10 veranlasste die Ehefrau des Klägers, die Zeugin …, eine Blitzüberweisung von 3.000,– € an den Beklagten. Dies sollte – was zwischen den Parteien unstreitig ist – die erforderliche Anzahlung für den Kauf des Pkw sein. Der Beklagte übersandte nach Erhalt des Geldes den Kfz-Brief an den in … wohnenden Kläger.

Nach Anmeldung des Fahrzeuges reiste der Kläger mit dem Kfz-Kennzeichen nach … und holte den Pkw beim Beklagten ab. Bei dieser Gelegenheit zahlte der Kläger den restlichen Kaufpreis in Höhe von 3.999,– € in bar an den Beklagten.

Mit Anwaltsschreiben vom 30. 07. 10 zeigte die im Prozess für den Kläger tätige Rechtsanwaltskanzlei sich für die Mutter des Klägers als Käuferin des Pkw beim Beklagten an. Mit dem Schreiben wurden Mängel moniert und der Beklagte zur Nachbesserung unter[…]


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