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Rente wegen voller Erwerbsminderung – Funktionsstörung beider Kniegelenke – Beweiswürdigung

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LSG Berlin-Brandenburg – Az.: L 16 R 455/10 – Beschluss vom 09.03.2012

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. März 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung (EM) für die Zeit ab 1. Mai 2006, hilfsweise von Versichertenrente wegen teilweiser EM für die Zeit vom 1. Mai 2006 bis 30. Juni 2007 und ab 1. Juli 2010.

Der 1969 geborene Kläger ist gelernter Maurer und war nach der Ausbildung in diesem Beruf versicherungspflichtig beschäftigt, zuletzt bis zum Eintritt dauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (AU) am 28. September 2005 nach einem Arbeitsunfall vom 1. September 2005. Nach dem Auslaufen der Entgeltfortzahlung erhielt der Kläger Krankengeld vom 9. November 2005 bis 2. August 2006. Anschließend bezog er Arbeitslosengeld vom 3. August 2006 bis 21. Januar 2007 und erneut Krankengeld vom 22. Januar 2007 bis 31. Juli 2007.

Bei dem Kläger ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt aufgrund folgender Leiden: Psoriasis, Funktionsstörung beider Kniegelenke (Ausführungsbescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung Cottbus vom 26. Juli 2010).

Im Mai 2006 beantragte der Kläger die Gewährung von EM-Rente; auf die eingereichten ärztlichen Unterlagen des Klägers wird Bezug genommen. Die Beklagte ließ den Kläger durch den Orthopäden Dr. M untersuchen und begutachten (Gutachten vom 17. Juni 2006), der dem Kläger noch ein vollschichtiges Leistungsvermögen für körperlich leichte bis mittelschwere Arbeiten überwiegend im Sitzen mit weiteren qualitativen Einschränkungen bescheinigte. Die Beklagte lehnte den Rentenantrag mit Bescheid vom 26. Juli 2006 ab. Im Widerspruchsverfahren holte die Beklagte noch einen Bericht des behandelnden Orthopäden Dr. S vom 25. Oktober 2006 ein und wies den Widerspruch nach nochmaliger Vorlage an die Beratungsärztin Dr. B zurück (Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2007). Volle bzw. teilweise EM lägen nicht vor.

Symbolfoto: Von Elnur/Shutterstock.com

Im Klageverfahren hat das Sozialgeric[…]


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