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Nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot -erdrückende Wirkung Gebäudehöhe

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VG Ansbach – Az.: AN 3 K 12.00118 – Urteil vom 04.04.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

3. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden.
Tatbestand
Mit Bauantrag vom … 2011 i.d.F. des Tekturantrages vom … 2011 beantragte die Beigeladene die Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung des ehemaligen Parkhauses … zu einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit und einer Garage mit 13 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. … der Gemarkung … unter Beantragung einer Abweichung von Art. 6 BayBO wegen der Erstreckung der Abstandsflächen über die Mitte des öffentlichen Verkehrsraums (…) infolge der geplanten Dachgauben.

Die Baugrundstücke befinden sich im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. …. Bei der umzunutzenden Centralgarage handelt es sich um ein Baudenkmal, welches mit folgendem Text in die Denkmalliste der Stadt … eingetragen ist: „Parkgarage, 3-geschossiger Putzbau mit Flachdach und Aufzugsturm mit Zeltdach, im Stil der neuen Sachlichkeit, von Hans Scharff, 1928, 1-geschossige Aufstockung von J. und M. Müller, 1935“.

Nach dem Neubau eines Parkhauses auf der dem streitgegenständlichen Bauvorhaben gegenüber liegenden Seite der … stellte die … im Jahre 2003 ihren Betrieb ein; seither steht das Gebäude leer.

Mit Bescheid der Beklagten vom … 2011 wurde die Baugenehmigung erteilt mit der – beantragten – Abweichung von der Abstandsflächenregelung des Art. 6 BayBO für die nördliche Abstandsfläche der Dachaufbauten. Zugleich wurde die Befreiung von § 3 der Baumschutzverordnung für das notwendig werdende Fällen einer Birke erteilt.

Symbolfoto: Von Grand Warszawski/Shutterstock.com

Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Gebäude der …sei in einer städtebaulich schwierigen Situation neben einem deutlich höheren Gebäude errichtet worden, dessen Giebelwand das Garagenhaus weithin sichtbar überrage. Aus heutiger Sicht stelle das Garagengebäude, das den Eingang zur Fußgängerzone und damit zum ökonomis[…]


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