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Gesamtschuldnerisch haftende Eheleute: Gesamtschuldnerausgleich bei Getrenntleben

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OLG Oldenburg – Az.: 11 UF 20/12 – Beschluss vom 13.04.2012

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bad Iburg vom 9.1.2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gründe
I.

Der Antragsteller ist Testamentsvollstrecker für seinen verstorbenen Bruder J… H…, den Ehegatten der Antragsgegnerin. Er nimmt die Antragsgegnerin auf hälftigen Ausgleich von gemeinsam begründeten Verbindlichkeiten in Anspruch.

Symbolfoto: Von Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com

Die Eheleute haben ein im hälftigen Miteigentum stehendes Eigenheim mit Darlehen finanziert, für die sie als Gesamtschuldner hafteten. In den Jahren 2006 und 2007 ist das Darlehen 7… mit jeweils jährlich 6.086,40 €, das Darlehen 7…mit jeweils jährlich 2.940 € und das Darlehen 7… mit jeweils jährlich 1.800 € bedient worden. Auf ein gemeinschaftliches Darlehen bei der LBS sind 2006 3.681,36 € und 2007 833,62 € bezahlt worden. Der Ehemann hat darüber hinaus 2006 357,19 € und 2007 369,25 € für die Gebäudeversicherung bezahlt. Grundbesitzabgaben hat er für 2006 in Höhe von 348,48 € und für 2007 in Höhe von 345,12 € bezahlt.

Die Antragstellerin hat 2004 die Scheidung von ihrem früheren Ehemann beantragt, diesen Antrag aber zurückgezogen. 2007 hat der Verstorbene die Scheidung begehrt. Die Beteiligten haben in der mündlichen Verhandlung im Scheidungsverfahren 5 F 399/07 bei dem Amtsgericht Bad Iburg am 19.7.2007 persönlich erklärt, sie lebten seit Januar 2006 innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt. Wechselseitige Versorgungsleistungen seien seitdem nicht erbracht worden. Im Dezember 2008 zog der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Scheidungsurteil ist am 18.5.2009 verkündet worden. Über die fristgerecht eingelegte Berufung der Antragsgegnerin ist nicht mehr entschieden worden, weil der Ehemann nach Verkündung des Urteils und vor Eintritt der Rechtskraft verstorben ist.

Die Beteiligten haben in erster Instanz darüber gestritten, wann es zu einer Trennung der Eheleute gekommen ist, und ob der Ehemann als Alleinverdiener der Ehe auch dann Anspruch auf hälftigen Gesamtschuldnerausgleich hat, wenn die Eheleute trotz einer Trennung in einer gem[…]


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