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Rechtsanwälte Kotz GbR

Tierhalterhaftung – Sturzunfall eines Reiters bei Ausbrechen eines Reitpferdes

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LG Limburg – Az.: 1 O 373/11 – Urteil vom 18.06.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird auf 21.430,78 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz für die Verletzung einer Beamtin des Landes Hessen bei einem Reitunfall am ….2009.

Symbolfoto: Von Steve Horsley/Shutterstock.com

Am ….2009 hatte die Zeugin A1 gegen 20:00 Uhr in der Reithalle des Y in O1 Reitunterricht bei dem Beklagten, der hauptberuflich Reitlehrer war. Hierbei nutzte die Zeugin A ein im Eigentum des Beklagten stehendes Pferd. Bei diesem Pferd handelte es sich um einen ca. 18 Jahre alten Wallach, der grundsätzlich als sehr ruhiges und braves Pferd galt. Während des Reitunterrichts befand sich in der Reithalle zudem eine Stute mit Fohlen. Die Stute wurde mit Weidehalfter und Führstrick von der Ehefrau des Beklagten, der Zeugin C1, geführt. Das Fohlen ging ohne Weidehalfter und Führstrick neben der Stute „bei Fuß“. Während des Reitunterrichtes der Zeugin C führte die Zeugin A die Stute und das Fohlen wieder aus der Halle. Aus zwischen den Parteien streitigen Umständen stürzte die Zeugin A von dem von ihr genutzten Pferd und verletzte sich schwer.

Die Klägerin behauptet, dass das von der Zeugin A gerittene Pferd bereits als die Stute und das Fohlen noch in der Halle geführt wurden nervös auf diese reagiert habe. Als die Zeugin C die Stute und das Fohlen aus der Halle geführt habe, habe der von der Zeugin A genutzte Wallach für die Zeugin unvorhersehbar eine Richtungsänderung um ca. 90° vollzogen, da dieser offensichtlich der Stute und dem Fohlen, möglicherweise wegen eines „Muttertriebes“, nachlaufen wollte. Hierdurch habe die Zeugin A den Halt verloren und sei zu Fall gekommen. Die Klägerin behauptet weiterhin, dass durch den Aufenthalt anderer Pferde in der Reithalle während eines Reitunterrichts grundsätzlich eine erhöhte Gefährdung bestünde. Dies sei noch verstärkt, wenn es sich nicht um andere Reitpferde, sondern um eine Stute mit Fohlen handele. Letzteres sei jedoch nur erfahrene[…]


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