LG Gießen – Az.: 4 O 218/12 – Urteil vom 23.11.2012
Mangelhaftigkeit eines Pferdes:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages für ein Reitpferd sowie um Schadenersatz.
Die Beklagte erwarb das streitgegenständliche Pferd, die Trakehnerstute …, von der Streitverkündeten, der Zeugin …. Im Mai 2011 absolvierte das Pferd im Eigentum der Beklagten mit einer Gesamtnote von 7.6 erfolgreich die Stutenleistungsprüfung, wo es unter anderem auch unter einem fremden Reiter auf seine Eignung als Reitpferd überprüft wurde.
Die Beklagte bewarb die Trakehnerstute danach wie folgt im Internet:
„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Symbolfoto:Von praszkiewicz /Shutterstock.comSehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“
Die Klägerin meldete sich daraufhin telefonisch bei der Beklagten. Sie teilte dieser mit, dass sie ein Pferd für den Wiedereinstieg suche. Sie sei früher selbst dressurmäßig bis Klasse M geritten und habe dann aber eine Reitpause eingelegt. Auch ihre 10 jährige Tochter wolle das Pferd reiten. Es wurde daraufhin ein Besichtigungstermin vereinbart.
Bei zwei Besichtigungsterminen sattelte die Beklagte das Pferd in Anwesenheit der Klägerin. Diese ritt das Pferd anschließend zweimal Probe und war zufrieden. Auch die Tochter der Klägerin setzte sich bei dem zweiten Termin auf das Pferd, nachdem die Klägerin sie hierzu überredet hatte. Allerdings ritt die Tochter … nicht, sondern wurde lediglich von der Klägerin in der Halle im Schritt geführt. Die Beklagte wies die Klägerin darauf hin, dass es … problematisch auf Spritzen reagiere. Man vereinbarte daher, dass die Klägerin sich das Verhalten des Pferdes und den Umgang damit anschauen solle. Das tat di[…]