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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 3 Sa 153/17 – Urteil vom 10.07.2017
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.01.2017 – 8 Ca 4150/15 – aufgehoben.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen krankheitsbedingten Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.
Der 1985 geborene, verheiratete und bei Klageerhebung einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten seit 2007 zunächst befristet, ab 2009 unbefristet in Vollzeit als Gebäudereiniger beschäftigt. Zwischen den Parteien besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag, [...] Weiterlesen
“Krankheitsbedingte Kündigung – unterbliebenes betriebliches Eingliederungsmanagement”