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Reiseversicherung bei COVID-19 (Corona-Virus)

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Greift eine Reiserücktrittsversicherung bei Coronavirus?
Derzeitig ist die ganze Welt buchstäblich im Coronakrisenmodus, sodass sich gravierende Auswirkungen auf das Reiseverhalten der Menschen ergeben. Auch in absehbarer Zeit werden sich diesbezüglich keinerlei Änderungen ergeben und viele Reisende haben deshalb Frage, die sich in Richtung Reiserücktritt von bereits gebuchten Reisen sowie Stornos und Umbuchungsmöglichkeiten bewegen. Auch wenn derzeitig aufgrund von COVID-19 weltweit

Das Wichtigste vorab: Eine Reiserücktrittsversicherung tritt nicht bei Fallen von Reisewarnungen sowie Einreiseverboten ein. Reisegutscheine, die von Reiseveranstaltern als reine Ersatzleistung angeboten werden, müssen von dem Kunden nicht akzeptiert werden.

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Symbolfoto: Von Daria Ahafonova/Shutterstock.com

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Hinblick auf die Coronakrise bereits reagiert und durch die Bundesregierung eine sogenannte globale Reisewarnung ausgesprochen. Diese Reisewarnung betrifft sämtliche nicht erforderlichen Reisen oder Reisen aus touristischem Anlass und soll zunächst bis zum Ablauf des Monats April 2020 gelten. Eine Verlängerung dieser Reisewarnung wird jedoch als sehr wahrscheinlich angesehen. Für diejenigen deutschen Staatsbürger, die sich bereits auf einer Reise befinden und im Ausland aufgrund von den Reisebeschränkungen der jeweiligen Länder festsitzen, hat der Bundesaußenminister Maas ein staatliches Rückholprogramm ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für das Rückholprogramm

Information über die geltenden Sicherheits- sowie Reisehinweise des jeweiligen Landes
Kontakt zu dem Reiseveranstalter bzw. der Airline
Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste namens Elefand

In welchen Fallen tritt die Reiserücktrittsversicherung ein?
Die Reiserücktrittsversicherung tritt nur dann ein, wenn die von dem Reisenden gebuchte Reise aufgrund eines versicherten Umstandes nicht stattfindet. Das regelrechte Musterbeispiel hierfür ist die unerwartete schwere Erkrankung des Reisenden, wofür ein ärztliches Attest vorliegt. Die Reiserücktrittsversicherung wird dann auch die Stornokosten übernehmen.

Für den Eintritt der Reiserücktrittsversicherung ist es jedoch erforder[…]


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