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Urheberrechtsverletzung – Aufsichtspflichtspflichtverletzung der Eltern eines 15jährigen

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LG Berlin – Az.: 15 S 16/12 – Urteil vom 24.01.2014

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Oktober 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg – 224 C 378/12 – teilweise geändert:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.265,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. August 2012 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 16% und der Beklagte 84% zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten und Schadensersatz (Lizenzgebühr) wegen illegaler Einstellung eines Computerspiels in eine Tauschbörse durch seinen 15jährigen Sohn in Anspruch, die von einer IP-Adresse erfolgte, die dem Beklagten zugeordnet ist.

Die Klägerin ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte des Computerspiels „Landwirtschaftssimulator 2011 – Platin Edition“.

Das besagte Spiel wurde am 13. Januar 2012 um 23:19:29 MEZ unter der IP-Adresse … im Rahmen eines Filesharing-Programms zum Download für die Nutzer der Tauschbörse bereitgestellt.

Symbolfoto: Von Artem Oleshko /Shutterstock.com

Nachdem die Klägerin den Beklagten als Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt hatte, forderte sie diesen durch anwaltliches Schreiben vom 2. März 2012 (K6, Bl. 54ff. d.A.) zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Erstattung der vorgerichtlichen, nach einem Geschäftswert von 30.000,00 EUR ermittelten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 EUR netto und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 510,00 EUR – unter Zugrundelegung einer entsprechenden fiktiven Lizenzgebühr – auf.

Der Beklagte gab – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die geforderte Unterlassungserklärung mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12. März 2012 (K7, Bl. 60f. d.A.) ab, wies die Forderung im Übrigen aber zurück und wies darauf hin, dass das Programm von seinem 15jährigen Sohn herunter geladen und in die Tauschbörse eingestellt worden sei. Dieser sei davon ausgegangen, dass es sich um eine frei verfügba[…]


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