Welche Strafen und BuÃgelder drohen bei VerstöÃen gegen das Kontaktverbot Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung verschiedene MaÃnahmen für eine Kontaktsperre beschlossen. Die MaÃnahmen wurden am 22. März 2020 von den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin beraten. Sie traten am 23. März 2020 in Kraft. Der Geltungsbereich war zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen, also bis zum 5. April 2020 definiert. Eine Woche nach der Einführung der MaÃnahmen wurde am 30. März 2020 eine erste Bilanz gezogen. Da die Anzahl der Neuinfektionen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt, werden die MaÃnahmen voraussichtlich bis zum 20. April aufrechterhalten. Eine neue Bewertung der Einscheidungen erfolgt täglich. [toc] Bundesländer setzen die MaÃnahmen nicht einheitlich um Symbolfoto: (orig.) Von Alexander Kirch /Shutterstock.com In den Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen zur Umsetzung der MaÃnahmen, die am 22. März beschlossen wurden. Hintergrund ist der Föderalismus. Jedes Bundesland kann individuell entscheiden, wie die Vorgaben gehandhabt werden sollen. Dies führt zu groÃ[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Geruchsbelästigung durch Nachbarwohnung – Mieter haben Anspruch auf Mangelbeseitigung und Mietminderung. Die Kläger haben erfolgreich vor Gericht gegen ihre Vermieterin geklagt. In ihrer Wohnung drangen trotz geschlossener Türen und Fenster penetrante Kochgerüche aus der darunterliegenden Wohnung ein. Die Belästigung war besonders intensiv im Schlafzimmer, wo die Gerüche massiv die Nachtruhe […]