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Landesarbeitsgericht Hamm
Az: 10 TaBV 39/09
Beschluss vom 23.10.2009
Auf die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.02.2009 – 1 BV 97/08 – abgeändert.
Die Anträge des Betriebsrats werden abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
A. Die Beteiligten streiten um einen Anspruch des Betriebsrats auf Entlassung bzw. Versetzung eines Arbeitnehmers nach § 104 BetrVG.
Die Arbeitgeberin produziert und vertreibt Backwaren und beschäftigt ca. 980 Arbeitnehmer. In ihrem Betrieb ist der antragstellende Betriebsrat gewählt, der aus 13 Personen besteht.
Der 41jährige Beteiligte zu 3., der zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist, ist seit dem 04.07.1988 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Zuletzt war er regelmäßig als Abteilungsleiter der sogenannten Brotschicht [...] Weiterlesen
“Entlassung betriebsstörender Arbeitnehmer”