AG Offenbach – Az.: 38 C 205/13 – Urteil vom 12.05.2014
1) a) Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 07.05.2013 (Gesch.-Nr. 13-5548612-0-9) wird aufgehoben.
b) Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2) Von den Gerichtskosten hat die Klägerin 78 % zutragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten haben die Klägerin 54 % und das klagende Land 46 % zu tragen. Die Klägerin und das klagende Land tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
3) a) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
b) Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Kläger verlangen von der Beklagten Schmerzensgeld sowie Schadensersatz aufgrund Tierhalterhaftung, teilweise aus übergegangenem Recht.
Am 20.10.2012 war die Klägerin, die Beamtin des klagenden Landes ist, mit ihrem angeleinten Dackelmischling auf dem Wiesenweg in der Gemarkung Obertshausen unterwegs. Es näherten sich die Beklagte, die professionell mit Hunden arbeitet, und die Zeugin H. zu Pferde, die Beklagte wurde von ihrer nicht angeleinten Dobermannhündin begleitet. In diesem Gebiet ist es verboten, zu reiten und Hunde unangeleint herumlaufen zu lassen. Es kam zu einer Begegnung der Parteien, die Schilderung des Sachverhaltes durch die Parteien unterscheidet sich allerdings erheblich. Wie eine spätere Wesensprüfung ergeben hat, ist die Dobermannhündin ein sehr folgsames Tier, das die Beklagte hervorragend im Griff hat.
Symbolfoto:Von Zivica Kerkez /Shutterstock.comDie Kläger behaupten, die Klägerin habe den Weg verlassen, um für die Beklagte und ihre Begleiterin Platz zu machen. Die Hündin habe sich dann auf ihren Dackelmischling gestürzt. Hierdurch habe es einen kräftigen Ruck an der Leine gegeben weswegen sie eine Fraktur des linken Handgelenkes sowie eine Distorsion des linken Ellenbogens erlitten habe. Deswegen verlange sie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das klagende Land verlangt die ersetzen Teile der Krankheitskosten, die zunächst die Klägerin geltend gemacht […]