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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachehelicher Unterhalt – Verlobung als verfestigte Lebensgemeinschaft

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AG Rinteln – Az.: 4 F 216/13 UE – Beschluss vom 02.07.2014

Der Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Gründe
Die Antragstellerin begeht mit ihren Anträgen rückständigen sowie laufenden nachehelichen Unterhalt.

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie sind seit dem 11. April 2013 rechtskräftig geschieden.

Aus der Ehe der Parteien ist die am 02. April 2007 geborene Tochter … hervorgegangen. Im Verfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht Hameln – 31 F 193/12 – verpflichtete sich der Antragsgegner Kindesunterhalt in Höhe von 105 % des jeweiligen Mindestunterhalts zu zahlen und an die Antragstellerin einen Trennungsunterhalt in Höhe von 280,00 € ab September 2012 zu zahlen.

Seit Mai 2012 lebt die Antragstellerin mit ihrem Lebenspartner zusammen.

Symbolfoto: Von Syda Productions /Shutterstock.com

Die Antragstellerin meint, auf der Grundlage des Vergleichs vom 13.12.2012 stehe ihr auch der geltend gemachte nacheheliche Unterhalt als Betreuungsunterhalt sowie Aufstockungsunterhalt zu.

Seit dem 1. April 2014 arbeite sie auf 30-Stunden-Basis zu einem Bruttolohn von 936,00 €. Netto erziele sie 747,17 €.

Die Antragstellerin beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten,

1. rückständigen Ehegattenunterhalt zu Händen der Antragstellerin in Höhe von insgesamt 1.120,00 € hinsichtlich der Monate Mai 2013 bis einschließlich August 2013 zu zahlen,

2. laufenden Ehegattenunterhalt ab September 2013, jeweils im Voraus, bis spätestens zum 3. eines jeden Monats, in Höhe von monatlich 280,00 € an die Antragstellerin zu zahlen.

Der Antragsgegner beantragt, die Anträge abzuweisen.

Er meint, der Antragstellerin stehe der geltend gemachte nacheheliche Unterhalt nicht zu, weil sie seit Mai 2012 mit ihrem Partner zusammenlebe. Außerdem sei sie nach ihrer Aussage über Facebook seit dem 24. April mit ihrem Partner verlobt.

Hinsichtlich der Betreuung der gemeinsamen Tochter … bestehe die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung in der Grundschule … .

Außerdem sei er aufgrund seiner Einkommensverhältnisse zur Zahlung des geltend gemachten nachehelichen Unterhalts nicht leistungsfähig.

Wegen der Ei[…]


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