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eBay-Auktion – Voraussetzungen für vorzeitige Beendigung einer Versteigerung

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OLG Celle – Az.: 4 U 24/14 – Urteil vom 09.07.2014

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Hannover vom 28. Januar 2014 abgeändert.

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger die Lackierkabine/-anlage b., die die Beklagte zu 1 zur Artikel-Nr. … über das Ebay-Portal im Rahmen einer Auktion angeboten hatte, herauszugeben und zu übereignen Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 Euro.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1 mit der Annahme des Kaufpreises in Höhe von 1,00 Euro in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 1 je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Streitverkündung trägt der Streitverkündete selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Von einer Darstellung des Sach- und Streitstandes wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.

Symbolfoto: Von ymgerman/Shutterstock.com

1. Die Berufung ist begründet, soweit es den Hauptantrag zu Ziffer 1 des Klageantrages anbelangt. Der Kläger hat gegen die Beklagte zu 1 nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch auf Herausgabe der in dem Tenor näher – hinreichend bestimmt – bezeichneten Lackierkabine. Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diesbezüglich zwischen den genannten Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.

a) Die Beklagte zu 1 ist passivlegitimiert. Aus der maßgeblichen Sicht des Klägers war sie Vertragspartnerin des streitgegenständlichen Geschäfts (dazu nachfolgend aa). Das diesbezügliche Handeln des Beklagten zu 2 ist der Beklagten zu 1 auch nach allgemeinen Stellvertretungsregeln zuzurechnen (dazu nachfolgend bb).

aa) Der Abschluss eines Kaufvertrags erfolgt auch in den Fällen, in denen über eine Internetplattform Gegenstände an den Höchstbietenden zu[…]


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