Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verwendung eines Produktfotos für eine Verkaufsanzeige bei Ebay – Höhe der Schadensersatzes

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Husum – Az.: 26 C 161/13 – Urteil vom 22.07.2014

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger nach einem Streitwert von 260,– € zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch nach Urhebergesetz, nachdem die Beklagte einen Artikel bei Ebay angeboten und dabei ohne Erlaubnis des Klägers ein Bild von Singstar-Mikrofonen incl. USB Adapter verwandt hat, an dem der Kläger, der das Unternehmen … betreibt, als Fotograf und Schöpfer urheberrechtliche Ansprüche geltend macht.

Unter dem 09.09.2013 hat die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Schadensersatzforderung des Klägers vom 12.08.2013, die unter Fristsetzung zum 30.08.2013 erfolgte, den Betrag von 40,– € gezahlt.

Symbolfoto: Von Casimiro PT /Shutterstock.com

Der Kläger ist der Ansicht, ihm stehe weiterer Schadensersatz in Höhe von 260,– € aus §§ 97, 72, 15, 19 a UrhG zu. Der Betrag orientiere sich an den von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing festgesetzten Bildhonoraren und entspreche dem marktüblichen Honorar für vergleichbares Bildmaterial (Beweis: Sachverständigengutachten).

Der Kläger beantragt, die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,– € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 31.08.2013 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Beklagte ist der Ansicht es handele sich um ein Produktfoto einfachster Art, das allenfalls Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genieße und keinen Marktwert habe. Es sei für 7 Tage bei Ebay eingestellt gewesen, der Erlös der Auktion habe 5,– € betragen.

Wegen des weitergehenden Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen verwiesen.

Das Gericht hat den Kläger persönlich angehört, insoweit wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet.

Der KÃ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv