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Wann ist eine Rechnung ohne Zahlungsziel fällig?

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Bei einer Rechnung ohne Zahlungstermin greifen gesetzliche Regeln
Jeder Mensch, der schon einmal eine Rechnung in Händen hielt, weiß, dass diese Rechnung innerhalb einer ganz bestimmten Zeitspanne bezahlt werden muss. Dieser Leistungszeitpunkt, der von dem Rechnungsaussteller bestimmt wird, begründet sich auf den § 271 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn die Rechnung ein derartiges Zahlungsziel enthält bedeutet dies, dass der Rechnungsaussteller die Zahlung nicht vor dem genannten Zahlungsziel von dem Schuldner verlangen darf. Der Schuldner hat jedoch das ausdrückliche Recht, die Rechnung jederzeit vor dem genannten Zahlungsziel zu begleichen. Diese Regelung ist im Grunde genommen relativ simpel, da der Rechnung ja zumeist eine ganz Ware des Rechnungsausstellers vorausgeht. Es kann jedoch auch vorkommen, dass gesetzliche Sonderregelungen bei einer Rechnung zum Tragen kommen. Dies ist zumeist dann der Fall, wenn die Rechnung überhaupt kein Zahlungsziel enthält oder wenn die Rechnung aufgrund einer erfolgten Dienstleistung ausgestellt wird.

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Die Dienstleistungsabrechnung hat ihre Rechtsgrundlage in dem § 614 BGB, welcher zugleich auch die Devise im Hinblick auf das Zahlungsziel vorschreibt. Diese Devise lautet, dass zuerst die Arbeitsleistung erfolgen muss bevor eine Zahlung zu erfolgen hat.
Sonderregelungen im Hinblick auf das Zahlungsziel
Symbolfoto: (orig.) Von Andrey_Popov/Shutterstock.com

Der Gesetzgeber schreibt, trotz des Umstandes der Vertragsfreiheit in Deutschland, im Hinblick auf Zahlungsziele durchaus gewisse Einschränkungen vor. Nach dem § 271 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf ein Zahlungsziel maximal auf 60 Tage festgelegt werden. Wenn sich jedoch die beiden Vertragspartner ausdrücklich schriftlich auf ein längeres Zahlungsziel verständigen ist dies als Sonderregelung ebenfalls möglich. Sollte der Auftraggeber und damit auch Schuldner ein öffentlich-rechtlicher Träger sein, so beträgt das maximale Zahlungsziel lediglich 30 Tage.

Die jeweilige Frist beginnt mit dem Tag, mit dem der Auftraggeber die entsprechende vertragliche Gegenleistung erhalten hat bzw. ihm dafür die entsprechende Rec[…]


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