LG Lübeck – Az.: 17 O 255/12 – Urteil vom 05.02.2014
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 15.128,47 € nebst Zinsen p. a. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2012 an die Klägerin zu zahlen.
Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 899,40 € nebst Zinsen p. a. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gegen die Beklagte geltend.