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Verkehrsunfall – Indizien für einen manipulierten Unfall

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AG Bremerhaven, Az.: 52 C 1707/12, Urteil vom 05.03.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beigetriebenen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten oder die Nebenintervenientin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger ist Eigentümer eines Pkw’s BMW 52 … . Er macht Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten zu 1. als Halter und Fahrer des Pkw’s HB … und gegen die Beklagte zu 2. als dessen Haftpflichtversicherer aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 17.08.2012 gegen 16.15 Uhr an der Kreuzung Mecklenburger Weg/Hermann-Löns-Straße in Bremerhaven ereignet hat.

Symbolfoto: Von New Africa /Shutterstock.com

Der Kläger behauptet, er sei am Unfalltage gegen 16.15 Uhr den Mecklenburger Weg in Bremerhaven in Richtung T Garten gefahren. Als er sich im Kreuzungsbereich Mecklenburger Weg/Hermann-Löns-Straße/Kiefernweg befunden habe, habe sich von links aus dem Hermann-Löns-Straße kommend der Beklagte zu 2. mit seinem Pkw genähert und er sei ihm ungebremst in die linke Fahrzeugseite hinein gefahren. Da der der Kläger vorfahrtsberechtigt gewesen sei, verlange er 100 %ige Schadensersatz. Der Kläger beziffert seinen Schaden auf insgesamt 2.628,77 €. Zur Berechnung wird auf die Klageschrift verwiesen.

Der Kläger beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 1. 2.628,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen und

2. ihm vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe 316,18 € zu erstatten.

Die Beklagten und die Nebenintervenientin beantragen, die Klage abzuweisen.

Die Beklagte zu 2. und die Nebenintervenientin behaupten, dass es sich um einen manipulierten Verkehrsunfall handele, weil er Vielzahl von Indizien dafür spreche, dass der Unfall zwischen den beteiligten Fahrerin abgesprochen worden sei. Dafür sprächen zum einen die Fahrzeugtypen, nämlich ein Fahrzeug der Oberklasse BMW 525 und auf der anderen Seite ein altes Kleinfahrzeug, das auch noch ein Kurzzeitkennz[…]


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