Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Therapiepferd -Fristsetzung zur Nachbesserung in Form der Ersatzlieferung bei Vertragsrücktritt

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Celle, Az.: 20 U 29/13, Urteil vom 07.04.2014

I. Das am 30. April 2013 verkündete Urteil des Landgerichts L. (Az.: ) wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.600 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2011, Zug um Zug gegen Rückgabe des am 19.04.2007 geborenen braunen Freiberger Wallachs „N.“ (ID Nr. ) nebst Equidenpass und Eigentumsurkunde, zu zahlen;

2. die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 707,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 607,86 € seit dem 22.04.2011 und  auf weitere 100 € seit dem 1. Juni 2011 zu zahlen;

3. es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin monatliche Unterhaltskosten für das Pferd „N.“ in Höhe von insgesamt 250,00 € für die Zeit vom 1.Mai 2011 bis zum 28. Februar 2014 zu erstatten;

4. es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bis zur Rücknahme des Pferdes „N.“ alle weiteren notwendigen Verwendungen auf das vorbezeichnete Pferd zu ersetzen;

5. es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Pferdes seit dem 22.04.2011 im Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 10 %, die Beklagte 90% zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten des Streithelfers hat die Klägerin 10 % zu tragen. Im Übrigen trägt der Streithelfer seine Kosten selbst.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Wert der Berufung: bis 22.000 €
Gründe
I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über den am 19. April 2007 geborenen Wallach „N.“.

Die Klägerin bietet in Nebentätigkeit u.a. Legasthenietherapien, ADHS-Therapien und tiergestützte Therapien für Kinder an. Für diese Therapiezwecke erwarb sie durch Vertrag vom 20. Februar 2011 von der Beklagten das Pferd „N.“ zum Kaufpreis von 9.600 € (Bl. 13. d.A.).

In der Ankaufuntersuchung vom 23. Februar 2011 wurden vom Streithelfer, einem Tierarzt, keine Befunde von klinischer Relevanz erhoben.

Am 11. April 2011 diagnostizierte der Tierarzt Dr. K. eine fehlerhafte Anlage des Schneidezahns 101 sowie eine zystische Veränderung. Die Klägerin erklärte am Folgetag den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Tier […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv